Eidesstattliche Erklärung der Bachelorarbeit — inklusive KI-Klausel
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Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.
Die kurze Antwort
Mit der eidesstattlichen Erklärung versicherst du, die Arbeit selbstständig verfasst, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, alle übernommenen Stellen kenntlich gemacht und die Arbeit nicht schon anderswo eingereicht zu haben. Sie steht meist auf einem eigenen Blatt am Ende der Arbeit und wird mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Viele deutsche Hochschulen haben inzwischen eine KI-Klausel ergänzt, die verlangt, verwendete KI-Werkzeuge und ihren Einsatzzweck offenzulegen. Verbindlich ist immer der Wortlaut, den deine Hochschule dir vorgibt — nicht ein Muster aus dem Internet.
Das ist die eine Seite deiner Arbeit, bei der Sorgfalt tatsächlich wichtiger ist als bei allen anderen Formalien. Ein schiefes Deckblatt ist ein Schönheitsfehler. Eine Erklärung, die du unterschreibst, ohne genau gelesen zu haben, was darin steht, ist etwas anderes.
Was die eidesstattliche Erklärung erklärt
Trotz aller Unterschiede im Wortlaut erklärst du fast überall dieselben vier Dinge:
- Selbstständigkeit. Du hast die Arbeit selbst verfasst. Das schließt Ghostwriting aus und meint die gedankliche und sprachliche Urheberschaft, nicht Einsamkeit beim Schreiben — Betreuungsgespräche, Feedback von Kommilitonen oder eine Schreibberatung stehen dem nicht entgegen.
- Angegebene Quellen und Hilfsmittel. Du hast keine anderen benutzt als die, die du angibst. Genau an dieses Wort — Hilfsmittel — knüpfen die neuen KI-Klauseln an.
- Kenntlichmachung. Alles wörtlich oder sinngemäß Übernommene ist als solches markiert. Das ist die Plagiatsklausel.
- Keine Mehrfachverwendung. Die Arbeit wurde in dieser oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Relevant für alle, die ein Thema aus einer früheren Hausarbeit weiterentwickelt haben — dazu unten mehr.
Je nach Hochschule kommen Zusätze hinzu: dass die elektronische Fassung mit der gedruckten übereinstimmt, dass du einer Plagiatsprüfung zustimmst, oder dass dir die Folgen einer falschen Erklärung bekannt sind.
Wo sie hingehört und wie unterschrieben wird
Drei Platzierungen sind in Deutschland gebräuchlich, und alle drei sind irgendwo korrekt:
- Am Ende der Arbeit, hinter Literaturverzeichnis und Anhang. Die häufigste Variante.
- Direkt hinter dem Deckblatt, vor dem Inhaltsverzeichnis. Seltener, aber fest in manchen Fakultäten verankert.
- Als loses, nicht mitgebundenes Blatt, separat beim Prüfungsamt eingereicht. Das ist typisch dort, wo Arbeiten anonymisiert begutachtet werden — die Erklärung trägt deinen Namen und würde die Anonymisierung aufheben.
Zur Form:
- Eigenes Blatt, ohne Kapitelnummer, in der Regel nicht im Inhaltsverzeichnis geführt.
- Ort und Datum, dann die handschriftliche Unterschrift.
- Bei mehreren gedruckten Exemplaren wird jedes Exemplar einzeln unterschrieben, nicht ein kopiertes Blatt vervielfältigt — sofern deine Hochschule nichts anderes sagt.
- Bei rein digitaler Abgabe hängt es am Verfahren: Scan, eingefügte Unterschrift oder eine Bestätigung im Abgabeportal. Frag das rechtzeitig, nicht am Abgabetag.
Die KI-Klausel: was neu dazugekommen ist
Seit generative Werkzeuge breit verfügbar sind, haben viele deutsche Hochschulen ihre Erklärungsformulare erweitert. Der Grund ist naheliegend: Der alte Text sprach schon immer von „Hilfsmitteln“, aber niemand wusste, ob ein Sprachmodell darunterfällt und in welcher Tiefe es anzugeben ist. Die neuen Klauseln beantworten genau diese Frage — und sie beantworten sie unterschiedlich.
Die Varianten, die dir begegnen können:
- Ein pauschaler Satz im Sinne von: KI-basierte Werkzeuge wurden nicht oder nur in der angegebenen Weise verwendet.
- Eine Tabelle, in die du Tool, Version, Einsatzzweck und die betroffenen Kapitel oder Textstellen einträgst.
- Eine Anlage mit den verwendeten Prompts oder mit einer Beschreibung des Arbeitsprozesses.
- Eine Kombination aus einer Erklärung im Formular und einem eigenen Abschnitt im Methodenteil oder im Anhang.
Es gibt keine bundesweit einheitliche Fassung. Deshalb ist der einzige belastbare Rat: Nimm das aktuelle Formular deiner Hochschule — nicht das aus dem Semester deiner Vorgänger:innen, denn genau dieser Absatz ist der, der in den vergangenen Jahren geändert wurde.
Was du typischerweise angeben musst
Wo differenziert gefragt wird, laufen die Kategorien meist auf diese vier hinaus. Sie werden sehr unterschiedlich bewertet:
- Recherche und Literatursuche. Ein Werkzeug hat dir Literatur gefunden oder Paper zusammengefasst. Meist angabepflichtig, aber unproblematisch — der Text bleibt deiner. Was diese Werkzeuge leisten und wo sie zuverlässig danebenliegen, steht in unserem Beitrag zu KI-Tools für die Literaturrecherche.
- Übersetzung. Du hast auf Deutsch gedacht und ins Englische übersetzt, oder eine fremdsprachige Quelle maschinell übersetzt gelesen. Häufig eigens abgefragt, weil es die sprachliche Eigenleistung berührt.
- Sprachliche Überarbeitung und Korrektur. Rechtschreibung, Grammatik, Stil. Manche Formulare nehmen das ausdrücklich aus, andere verlangen die Angabe. Der Übergang zur nächsten Kategorie ist fließend, und das ist der Punkt, an dem man selbst ehrlich sein muss: Wenn aus „Korrektur“ ein neu formulierter Absatz geworden ist, ist es keine Korrektur mehr.
- Textgenerierung. Formulierte Passagen, die in die Arbeit eingegangen sind. Das ist die Kategorie, um die es den Hochschulen eigentlich geht — und bei der die Regelungen von „mit Angabe zulässig“ bis „unzulässig“ reichen.
Eine Angabe, die stimmt, ist in allen vier Fällen die einfachere Variante. Sie beendet die Frage, statt sie offenzuhalten.
Grenzfälle: Übersetzung, Korrektur, Recherche
Die Fälle, bei denen regelmäßig Unsicherheit entsteht:
- Die Rechtschreibprüfung in Word hat noch nie jemand angegeben. Sobald ein Werkzeug aber ganze Sätze umformuliert, verlässt es diesen Bereich — unabhängig davon, wie es beworben wird.
- Übersetzung als Denkhilfe. Wenn du in deiner Erstsprache formulierst und maschinell überträgst, ist der Gedanke deiner, die Formulierung nicht. Genau deshalb steht Übersetzung in vielen Formularen als eigener Punkt.
- Zusammenfassungen von Quellen. Wer eine Quelle nur in maschineller Zusammenfassung kennt und dann zitiert, hat die Quelle nicht gelesen. Das ist unabhängig von der KI-Klausel ein Zitierproblem.
- Eigene frühere Texte. Passagen aus einer eigenen Hausarbeit wiederzuverwenden berührt die Mehrfachverwendungs-Klausel, nicht die KI-Klausel. Auch das gehört geklärt, bevor du unterschreibst.
Warum die Erklärung ernst zu nehmen ist
Sachlich gesagt: Eine wissentlich falsche eidesstattliche Erklärung wird als Täuschungsversuch behandelt. Was daran hängt, regeln die Prüfungsordnung deiner Hochschule und das jeweilige Landesrecht; die Regelungen unterscheiden sich, und deshalb wirst du hier keine pauschale Rechtsfolge lesen. Wer dir eine nennt, ohne deine Prüfungsordnung zu kennen, rät.
Praktisch folgt daraus etwas Einfaches: Die Erklärung ist das Dokument, das du lesen solltest, bevor du es unterschreibst — auch wenn es das Dokument ist, das am meisten nach Formsache aussieht. Wenn eine Formulierung darin auf eine Nutzung zutrifft, bei der du unsicher bist, ist die Frage an das Prüfungsamt oder die Betreuung vor der Abgabe billig. Danach ist sie es nicht mehr.
Und der umgekehrte Fall gehört dazu: Die weitaus meisten Studierenden, die diese Frage googeln, haben nichts zu verbergen. Sie haben ordentlich gearbeitet und sind nur unsicher, ob eine Übersetzungshilfe oder eine Literatursuche in die Tabelle muss. Für die ist die Antwort beruhigend — angeben, weitermachen, fertig.
Was du vor dem Unterschreiben klären solltest
- Hast du die aktuelle Fassung des Formulars? Beim Prüfungsamt herunterladen, nicht aus einem geteilten Ordner nehmen.
- Verlangt sie eine KI-Angabe, und in welcher Form? Pauschalsatz, Tabelle, Anlage.
- Kannst du jede Zeile guten Gewissens unterschreiben? Wenn nicht, ist die Zeile das Thema, nicht die Unterschrift.
- Stimmt die Platzierung — Ende, hinter dem Deckblatt oder lose beigelegt?
- Ist die Unterschriftsform für deine Abgabeart geklärt? Handschriftlich, Scan oder Portal.
Eine Anmerkung noch, weil sie häufig kommt: Ein Detektorergebnis ist kein Ersatz für diese Erklärung und auch kein Gegenbeweis. Wenn du wissen willst, wie dein eigener Text in einer solchen Prüfung aussieht — und was ein Treffer wert ist —, kannst du ihn durch unseren KI-Check laufen lassen; wir veröffentlichen die Falsch-Positiv-Rate direkt neben dem Ergebnis, weil ein Prozentwert ohne Fehlerrate keine Aussage ist. Was tatsächlich hilft, wenn du zeigen musst, dass du selbst geschrieben hast, sind Versionsverläufe, Notizen und Zwischenstände — das haben wir in beweisen, dass du selbst geschrieben hast ausführlich beschrieben. Sammle die Belege, solange du schreibst; rückwirkend entstehen sie nicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die eidesstattliche Erklärung bei einer Bachelorarbeit?
Eine unterschriebene Erklärung, mit der du versicherst, die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen kenntlich gemacht zu haben. Meist kommt hinzu, dass die Arbeit nicht bereits an anderer Stelle als Prüfungsleistung eingereicht wurde. Der genaue Wortlaut ist an jeder Hochschule anders und wird von deinem Prüfungsamt vorgegeben.
Muss ich angeben, dass ich ChatGPT benutzt habe?
Wenn deine Hochschule eine KI-Klausel in die Erklärung aufgenommen hat: ja, und zwar in der Form, die dort verlangt wird. Viele Formulare fragen inzwischen nach Tool, Version und Einsatzzweck, teilweise ergänzt um eine Anlage mit den verwendeten Prompts. Ob und in welcher Tiefe das für dich gilt, steht in deinem Formular und in der Prüfungsordnung — verlass dich nicht auf die Regelung einer anderen Hochschule.
Wo kommt die eidesstattliche Erklärung in der Arbeit hin?
Am häufigsten ganz am Ende, hinter dem Literaturverzeichnis und dem Anhang, auf einem eigenen Blatt. Manche Hochschulen wollen sie direkt hinter dem Deckblatt, andere als loses Blatt, das nicht mitgebunden wird, damit die Arbeit anonymisiert begutachtet werden kann. Diese drei Varianten sind alle in Gebrauch, deshalb ist es eine der Formfragen, die man nachschlagen statt raten sollte.
Reicht eine eingescannte oder digitale Unterschrift?
Das hängt von der Abgabeform ab. Bei gedruckter Abgabe wird in der Regel eine handschriftliche Unterschrift auf dem gebundenen oder beigelegten Blatt erwartet. Bei rein digitaler Abgabe akzeptieren viele Hochschulen einen Scan, eine eingefügte Bilddatei oder die Abgabe über ein Portal, in dem die Erklärung angeklickt wird. Was bei dir gilt, steht in der Abgabeinformation deines Prüfungsamts.
Was passiert bei einer falschen eidesstattlichen Erklärung?
Eine wissentlich falsche Erklärung wird als Täuschungsversuch behandelt. Welche Folgen daran hängen, regeln die Prüfungsordnung deiner Hochschule und das jeweilige Landesrecht, und diese Regelungen unterscheiden sich — deshalb nennt dir hier niemand seriös eine pauschale Konsequenz. Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Nutzung angabepflichtig war, ist die Frage vor der Abgabe deutlich einfacher zu klären als danach.
Ich habe KI nur zur Rechtschreibprüfung benutzt — muss das rein?
Viele Formulare unterscheiden ausdrücklich zwischen sprachlicher Überarbeitung und Textgenerierung und verlangen die Angabe auch für die harmlosere Variante. Manche nehmen einfache Rechtschreib- und Grammatikkorrektur ausdrücklich aus. Da beides in Gebrauch ist, entscheidet allein dein Formular. Im Zweifel angeben: Eine korrekte Angabe einer erlaubten Nutzung hat noch niemandem geschadet, eine fehlende Angabe schon.
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