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Gesetze zitieren: Paragrafen, Urteile und EU-Recht richtig belegen

|9 min Lesezeit

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Die kurze Antwort

Gesetze werden nicht wie Literatur zitiert, sondern über die Norm selbst — im Fließtext oder in der Fußnote, vom Größeren zum Kleineren: § 823 Abs. 1 Satz 1 BGB. Es gibt weder Autor noch Jahr, weder Verlag noch URL noch Abrufdatum. Beim Grundgesetz und im EU-Recht heißt die Einheit „Artikel“: Art. 12 Abs. 1 GG. Urteile brauchen Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle. Ins Literaturverzeichnis gehören Normen in aller Regel nicht.

Wichtige Einschränkung gleich vorweg: Juristische Arbeiten folgen eigenen Konventionen, und die unterscheiden sich zwischen Fakultäten, Lehrstühlen und sogar einzelnen Prüfenden. Dieser Text richtet sich an alle, die ein Gesetz in einer nicht-juristischen Arbeit belegen müssen — in BWL, Sozialer Arbeit, Pflege, Wirtschaftsinformatik. Wenn du Jura studierst, lies den vorletzten Abschnitt zuerst.

Wie zitiere ich einen Paragrafen?

Die Angabe besteht aus zwei Teilen: der Fundstelle innerhalb des Gesetzes und der Gesetzesabkürzung. Die Fundstelle wird von der größten zur kleinsten Einheit aufgelöst.

EbeneAbkürzungBeispiel
Paragraf§§ 823 BGB
Artikel (GG, EU-Recht)Art.Art. 12 Abs. 1 GG
AbsatzAbs.§ 823 Abs. 1 BGB
SatzSatz oder S.§ 626 Abs. 2 Satz 1 BGB
NummerNr.§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbSchG
Buchstabelit. oder Buchst.Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Vier Konventionen, die man kennen muss:

  • Zwei Paragrafenzeichen für mehrere Normen: §§ 305 ff. BGB. „f.“ meint die folgende Norm, „ff.“ die folgenden. Bei mehr als zwei oder drei folgenden Normen ist die genaue Nennung besser: §§ 305–310 BGB.
  • Das Gesetz wird nicht ausgeschrieben, wenn die Abkürzung geläufig ist — BGB, HGB, StGB, SGB V, DSGVO. Bei entlegeneren Gesetzen führst du die Bezeichnung bei der ersten Nennung vollständig ein und setzt die Abkürzung dahinter, danach genügt die Abkürzung. Ein Abkürzungsverzeichnis ist in vielen Studiengängen ohnehin Pflicht.
  • „S.“ ist zweideutig — es kann Satz oder Seite meinen. In der Norm meint es den Satz. Wer es sicher haben will, schreibt „Satz“ aus; in juristischen Arbeiten ist „S.“ innerhalb einer Normkette eindeutig, weil Seitenzahlen dort nicht vorkommen.
  • Kein „Vgl.“ vor einer Norm. Ein Gesetz wird nicht verglichen, es gilt. „Vgl.“ passt vor Literaturbelege, nicht vor § 823 BGB.

Im Satz eingebaut sieht das so aus: Der Anspruch auf Schadensersatz folgt aus § 823 Abs. 1 BGB und setzt eine Verletzung der dort genannten Rechtsgüter voraus. Es braucht keine Klammer, keinen Kurzbeleg und keine Fußnote — die Norm ist selbst die vollständige Angabe.

Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?

In der Regel nicht. Die Begründung ist inhaltlich und nicht formal: Ein Literaturverzeichnis soll deine Leserin zu den Quellen führen, die du benutzt hast. Eine Norm ist über ihre Bezeichnung eindeutig und allgemein zugänglich — die Angabe im Text leistet also schon alles, was ein Verzeichniseintrag leisten würde.

Drei Varianten, die dir trotzdem begegnen können:

  • Kein Verzeichnis. Der Normalfall in nicht-juristischen Arbeiten.
  • Rechtsquellenverzeichnis. Eine eigene Liste vor oder nach dem Literaturverzeichnis, in der alle verwendeten Gesetze mit voller Bezeichnung, Abkürzung und Fundstelle stehen. In juristisch geprägten Studiengängen häufig verlangt.
  • Rechtsprechungsverzeichnis. Dasselbe für Urteile. Wenn deine Arbeit mehr als eine Handvoll Entscheidungen verarbeitet, ist es auch ohne Vorgabe sinnvoll.

Was in keiner Variante hineingehört: der Gesetzestext als Internetquelle mit URL und Abrufdatum. Das ist der häufigste Fehler in diesem ganzen Themenfeld und er entsteht fast immer dadurch, dass der Eintrag aus einem Zitiergenerator kommt, der für Websites gebaut ist.

Welche Fassung gilt — und muss ich das angeben?

Gesetze ändern sich, und eine Abschlussarbeit entsteht über Monate. Wenn dein Argument am Wortlaut hängt, muss erkennbar sein, welchen Wortlaut du meinst.

  • Rechtsstand in der Einleitung. Ein Satz genügt: Die Arbeit gibt den Rechtsstand vom 30. Juni 2026 wieder. Das ist die eleganteste Lösung und in vielen Leitfäden vorgesehen.
  • a. F. und n. F. Wenn du alte und neue Fassung gegenüberstellst: § 630a BGB n. F. gegenüber § 611 BGB a. F.
  • Amtliche Fundstelle einer Änderung. Wenn es wirklich auf die Gesetzesänderung selbst ankommt, ist das Bundesgesetzblatt die Quelle, nicht eine Nachrichtenseite über die Änderung.
  • Landesrecht. Die Abkürzung allein ist mehrdeutig, weil sechzehn Länder eigene Gesetze mit ähnlichen Namen haben. Nenne das Land: § 5 SchulG NRW.

Wie zitiere ich ein Urteil?

Eine Entscheidung braucht fünf Bestandteile, und jeder hat eine Funktion:

  1. Gericht — BGH, BVerfG, BAG, OLG München, VG Köln.
  2. Entscheidungsart — Urteil, Beschluss, Versäumnisurteil.
  3. Datum der Entscheidung, nicht der Veröffentlichung.
  4. Aktenzeichen — der Teil, der die Entscheidung eindeutig macht.
  5. Fundstelle — amtliche Sammlung oder Zeitschrift, damit man sie findet.

Zeitschriftenfundstelle:
BGH, Urteil vom 12.03.2020 – IX ZR 100/19, NJW 2020, 1234.

Amtliche Sammlung, mit Randnummer für die genaue Stelle:
BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 – 1 BvR 16/13, BVerfGE 152, 152, Rn. 79.

Bei Zeitschriften wie NJW steht die erste Zahl für den Jahrgang und die zweite für die Seite, auf der die Entscheidung beginnt. Für die konkrete Stelle innerhalb einer Entscheidung wird die Randnummer verwendet und nicht die Seitenzahl eines PDF-Ausdrucks — Randnummern sind über alle Ausgaben hinweg stabil, Seitenzahlen einer Datenbankansicht nicht.

Viele Gerichte vergeben inzwischen eine ECLI, eine europaweit einheitliche Kennung der Entscheidung. Sie ersetzt die Fundstelle nicht überall, macht die Entscheidung aber sofort auffindbar, und manche Leitfäden verlangen sie zusätzlich.

Wie zitiere ich EU-Recht?

EU-Recht arbeitet mit Artikeln, mit einer amtlichen Nummer und mit dem Amtsblatt als Fundstelle. Die geläufigen Kurzbezeichnungen — DSGVO, AI Act — sind in der Sache Abkürzungen, die du bei der ersten Nennung einführst.

Verordnung:
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
danach im Text: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Richtlinie:
Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.

Entscheidung des EuGH:
EuGH, Urteil vom 13.05.2014 – C-131/12, ECLI:EU:C:2014:317 (Google Spain).

Der Unterschied, der inhaltlich zählt: Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, eine Richtlinie muss erst in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn du dich in einer Arbeit auf eine Richtlinie berufen willst, ist meistens das deutsche Umsetzungsgesetz die einschlägige Norm — und dann zitierst du dieses, gegebenenfalls mit einem Hinweis auf die Richtlinie dahinter.

Kommentare, Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften

  • Kommentare sind Literatur, keine Rechtsquellen — sie kommen also ins Literaturverzeichnis. Zitiert wird nach dem Muster Bearbeiter, Herausgeber, Werk, Auflage, Norm, Randnummer. Der entscheidende Punkt: Fast jeder Kommentar druckt vorn einen Zitiervorschlag. Nimm den, statt dir ein Muster auszudenken — er ist die verbindliche Form für genau dieses Werk.
  • Gesetzesmaterialien wie Gesetzentwürfe und Ausschussberichte werden über die Drucksachennummer belegt: BT-Drs. 19/12345, S. 14. Sie sind oft die einzige Quelle für die Frage, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat.
  • Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien privater Setzer — etwa DIN-Normen oder Leitlinien einer Fachgesellschaft — sind keine Gesetze. Sie werden wie Literatur mit Herausgeber, Titel, Ausgabestand zitiert, und ihre Verbindlichkeit gehört in den Text, wenn sie eine Rolle spielt.
  • Tarifverträge und Satzungen werden über ihre Bezeichnung und die jeweilige Norm zitiert, mit Angabe der Fassung, weil sie nicht allgemein zugänglich archiviert sind.

Wenn du Jura studierst: das hier reicht nicht

Juristische Arbeiten haben eine eigene Zitierkultur, und sie ist strenger und detailreicher, als eine Übersicht abbilden kann. Die Belege stehen praktisch immer in Fußnoten, der Fußnotenapparat trägt einen erheblichen Teil der Argumentation, und die Anforderungen an Vollständigkeit sind hoch.

Vor allem aber: Die Vorgaben deiner Fakultät oder deines Lehrstuhls überstimmen alles auf dieser Seite. Ob „Rn.“ oder „Rz.“ steht, ob das Aktenzeichen mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen wird, ob eine Zeitschriften- oder die amtliche Fundstelle vorgeht, ob NJW-RR zulässig ist, wenn die amtliche Sammlung verfügbar wäre — das entscheidet der Lehrstuhl, nicht ein allgemeiner Ratgeber. Frag nach dem Zitierleitfaden, bevor du hundert Fußnoten in einem Format setzt, das später falsch ist.

Für alle anderen gilt die entspanntere Version: Eine korrekt aufgelöste Normkette, ein vollständig angegebenes Urteil und ein durchgehend gleiches Format sind genug. Niemand erwartet in einer Pflegewissenschaftsarbeit die Fußnotendisziplin eines Examensklausurenkurses.

Die Fehler, die auffallen

  1. Das Gesetz als Website zitiert. Mit URL, Abrufdatum und dem Betreiber als „Autor“. Der sicherste Weg zu einer Randbemerkung.
  2. Urteil ohne Aktenzeichen. „Ein Urteil des BGH von 2020“ ist keine Fundstelle. Ohne Aktenzeichen ist die Entscheidung praktisch nicht auffindbar.
  3. Paragraf statt Artikel beim Grundgesetz. „§ 12 GG“ gibt es nicht. Das Grundgesetz und die EU-Verträge kennen nur Artikel.
  4. Absatzangabe fehlt. § 823 BGB hat zwei Absätze mit ganz verschiedenen Voraussetzungen. Ein Verweis ohne Absatz ist bei den meisten Normen unscharf.
  5. Zwischen Formaten gewechselt. Mal „Abs.“, mal „Absatz“, mal „vom 12.03.2020“, mal „v. 12. März 2020“. Innerhalb einer Arbeit gehört das vereinheitlicht.
  6. Norm aus einem KI-Chat übernommen. Sprachmodelle erzeugen plausible Paragrafennummern zu Inhalten, die dort nicht stehen. Schlag jede Norm einmal im Gesetzestext nach, bevor du sie zitierst — das ist ein Minutenaufwand und ein falsch zitierter Paragraf ist ein inhaltlicher Fehler, kein formaler.

Für den Abgleich zwischen Text und Verzeichnis — welcher Beleg hat keinen Eintrag, welcher Eintrag kommt im Text nie vor — gibt es unseren Zitations-Check. Er prüft Textverweise gegen das Literaturverzeichnis und markiert wörtliche Zitate ohne erkennbaren Beleg in der Nähe. Einen Ähnlichkeitswert vergibt er nicht — den kann er nicht messen. Wie du das Verzeichnis aufbaust, steht in Literaturverzeichnis erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Wie zitiere ich ein Gesetz richtig?

Direkt im Text oder in der Fußnote über die Norm selbst, nicht über eine Website: § 823 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Reihenfolge geht vom Größeren zum Kleineren — Paragraf, Absatz, Satz, gegebenenfalls Nummer und Buchstabe. Beim Grundgesetz und bei EU-Verträgen heißt die Einheit „Artikel“ statt „Paragraf“: Art. 12 Abs. 1 GG.

Kommen Gesetze ins Literaturverzeichnis?

In der Regel nicht. Eine Norm ist allgemein zugänglich und über ihre Bezeichnung eindeutig auffindbar, deshalb genügt der Beleg an Ort und Stelle. Manche Institute verlangen zusätzlich ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis, in dem alle verwendeten Gesetze und Urteile mit Fundstelle aufgeführt sind. Das steht im Leitfaden deines Instituts und geht jeder allgemeinen Regel vor.

Wie zitiere ich ein Gerichtsurteil?

Mit Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und einer Fundstelle: BGH, Urteil vom 12.03.2020 – IX ZR 100/19, NJW 2020, 1234. Für die genaue Stelle innerhalb der Entscheidung wird die Randnummer angegeben (Rn. 17), nicht die Seitenzahl der Datenbankausgabe. Das Aktenzeichen ist der Teil, der die Entscheidung eindeutig macht — ohne ihn ist sie schwer auffindbar.

Wie zitiere ich die DSGVO oder eine andere EU-Verordnung?

Im laufenden Text über Artikel und gängige Abkürzung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei der ersten Nennung wird die Verordnung vollständig eingeführt, mit amtlicher Nummer und Fundstelle im Amtsblatt: Verordnung (EU) 2016/679, ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1. „lit.“ steht für den Buchstaben innerhalb eines Absatzes und ist im EU-Recht die übliche Bezeichnung.

Darf ich Gesetze über gesetze-im-internet.de zitieren?

Als Fundstelle nicht, als Arbeitsmittel selbstverständlich. Zitiert wird die Norm, nicht die Website, auf der du sie gelesen hast — also § 823 BGB und nicht eine URL mit Abrufdatum. Für die amtliche Fundstelle einer Änderung ist das Bundesgesetzblatt die richtige Quelle. Bei Landesrecht und bei sehr aktuellen Änderungen lohnt der Blick, ob die Fassung auf der Seite schon aktualisiert ist.

Muss ich angeben, welche Gesetzesfassung ich verwendet habe?

Wenn deine Arbeit auf den genauen Wortlaut ankommt, ja — besonders bei Gesetzen, die sich während deiner Bearbeitungszeit geändert haben. Üblich ist ein Satz in der Einleitung oder eine Fußnote, dass sich die Arbeit auf den Rechtsstand eines bestimmten Datums bezieht. Bei ausgelaufenen oder geänderten Fassungen wird das mit „a. F.“ (alte Fassung) und „n. F.“ (neue Fassung) kenntlich gemacht.

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