Deckblatt der Bachelorarbeit: Was drauf muss — und was nur bei dir gilt
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Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.
Die kurze Antwort
Auf das Deckblatt einer Bachelorarbeit gehören acht Angaben: Titel der Arbeit, Art der Arbeit und angestrebter Grad, Hochschule mit Fakultät oder Fachbereich, Studiengang, betreuende beziehungsweise begutachtende Person, dein Name, deine Matrikelnummer und das Abgabedatum. Eine Seitenzahl bekommt es nicht. Und der wichtigere Teil der Antwort: Wenn deine Hochschule eine eigene Vorlage oder ein Merkblatt bereitstellt, gilt diese Vorlage — auch dort, wo sie von dieser Liste abweicht.
Das Deckblatt ist die einzige Seite deiner Arbeit, die jede prüfende Person mit Sicherheit vollständig ansieht. Es ist gleichzeitig die Seite mit dem geringsten inhaltlichen Aufwand. Beides zusammen ergibt ein ungünstiges Verhältnis: Ein Fehler hier kostet dich nichts an Substanz und trotzdem den ersten Eindruck.
Was auf jedes Deckblatt gehört
Die folgenden Angaben verlangt praktisch jede deutsche Hochschule, wenn auch in unterschiedlicher Anordnung und Formulierung:
- Der Titel der Arbeit. Der auffälligste Block auf der Seite. Falls du einen Untertitel hast, steht er kleiner darunter — meist durch einen Doppelpunkt oder einen Zeilenumbruch abgesetzt.
- Die Art der Arbeit und der Zweck. Also nicht nur „Bachelorarbeit“, sondern die vollständige Formel, etwa „Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts (B. A.)“. Den exakten Gradnamen und seine Abkürzung findest du in deiner Prüfungsordnung; er unterscheidet sich zwischen Studiengängen mehr, als man erwartet.
- Hochschule, Fakultät oder Fachbereich, Institut. Von der größten zur kleinsten Einheit. Schreib die Namen aus, so wie sie offiziell heißen — „FB 03“ ist eine hausinterne Abkürzung, kein Fakultätsname.
- Der Studiengang. Bei kombinierten oder Zwei-Fach-Studiengängen beide Fächer, in der Reihenfolge, in der sie im Prüfungsamt geführt werden.
- Die Betreuung. Häufig zwei Zeilen: Erstgutachten und Zweitgutachten, oder „Betreut von“ und „Zweitkorrektur“. Akademische Titel gehören dazu und sollten korrekt sein — „Prof. Dr.“ ist nicht dasselbe wie „Dr.“, und eine Verwechslung fällt der betreffenden Person garantiert auf.
- Dein Name. Vor- und Nachname, so wie sie im Prüfungsamt hinterlegt sind.
- Deine Matrikelnummer. Sie ist das eigentliche Zuordnungsmerkmal der Arbeit — wichtiger als der Name, weil eindeutig.
- Das Abgabedatum. Nicht das Datum, an dem du das Deckblatt geschrieben hast. Gemeint ist der offizielle Abgabetermin beziehungsweise der Tag der tatsächlichen Abgabe; welcher von beiden gilt, steht in der Vorgabe deiner Hochschule.
Je nach Hochschule kommen dazu: Fachsemester, Adresse und E-Mail, Telefonnummer, Datum der Anmeldung der Arbeit, Bearbeitungszeitraum oder eine Angabe zur Wortzahl.
Warum die Vorlage deiner Hochschule vorgeht
Es gibt keine bundesweit einheitliche Norm für das Deckblatt einer Bachelorarbeit. Was es gibt, sind Prüfungsordnungen, Merkblätter der Fakultäten und Formatvorgaben einzelner Institute — und die sind untereinander nicht abgestimmt. Jeder allgemeine Ratgeber, dieser eingeschlossen, beschreibt deshalb nur den größten gemeinsamen Nenner.
Praktisch heißt das: Wenn deine Fakultät eine Word- oder LaTeX-Vorlage bereitstellt, nimm sie und ändere an ihrer Struktur nichts. Wenn ein Merkblatt eine Reihenfolge vorgibt, die dir unlogisch vorkommt, halte dich trotzdem daran. Und wenn eine Angabe in deiner Vorlage fehlt, die hier als Pflicht steht, dann ist sie bei dir eben keine Pflicht.
Das klingt banal, ist es aber nicht: Der typische Weg zu einem falschen Deckblatt ist, dass jemand eine gut aussehende Vorlage aus dem Internet nimmt, weil sie professioneller wirkt als das nüchterne Merkblatt der eigenen Fakultät.
Was sich von Hochschule zu Hochschule unterscheidet
Die Punkte, an denen es tatsächlich auseinandergeht:
- Das Logo. Mal vorgeschrieben, mal ausdrücklich untersagt. Ohne Beleg in einer offiziellen Vorlage lieber weglassen.
- Die Reihenfolge der Blöcke. Manche Vorlagen setzen die Hochschule nach oben und den Titel in die Mitte, andere beginnen mit dem Titel.
- Persönliche Kontaktdaten. Einige Hochschulen wollen Adresse und E-Mail, andere verzichten bewusst darauf.
- Die Bezeichnung der Betreuung. „Erstprüfer:in“, „Erstgutachter:in“, „Betreuer:in“ — die Begriffe sind nicht überall austauschbar, weil sie unterschiedliche Rollen in der Prüfungsordnung bezeichnen.
- Titel auf Deutsch und Englisch. In internationalen Studiengängen häufig beides, in fremdsprachigen Arbeiten manchmal beide Sprachen untereinander.
- Die Sperrvermerk-Zeile. Bei Arbeiten in Kooperation mit einem Unternehmen steht der Sperrvermerk je nach Vorgabe auf dem Deckblatt oder auf einem eigenen Blatt dahinter.
Wo du die verbindlichen Vorgaben findest
In dieser Reihenfolge suchen, weil sie der Verbindlichkeit entspricht:
- Die Prüfungsordnung deines Studiengangs — sie regelt die formalen Anforderungen an Abschlussarbeiten. Achte auf die Fassung: Es gilt die, unter der du eingeschrieben bist, nicht die neueste.
- Das Merkblatt oder die Formatrichtlinie deiner Fakultät. Meist ein PDF im Downloadbereich des Prüfungsamts, oft konkreter als die Prüfungsordnung.
- Die Vorlage deines Instituts oder Lehrstuhls. Am nächsten an der Praxis und in der Regel das, was deine Betreuung erwartet.
- Die Betreuung selbst. Eine Ein-Zeilen-Mail vor der Abgabe. Formfragen sind die unaufwendigste Art von Betreuungsfrage.
Wenn sich zwei Quellen widersprechen, gilt die höherrangige — also die Prüfungsordnung vor dem Merkblatt und das Merkblatt vor der Lehrstuhlvorlage. Kläre den Widerspruch trotzdem lieber aktiv, statt ihn selbst aufzulösen.
Aufbau und Gestaltung
Wenn keine Vorlage existiert, funktioniert diese Anordnung an fast jeder deutschen Hochschule:
- Oben: Hochschule, Fakultät oder Fachbereich, Institut, gegebenenfalls Logo.
- Mitte: Titel, darunter der Untertitel, darunter die Art der Arbeit mit dem angestrebten Grad.
- Unten: zwei Spalten oder zwei Blöcke — links die Betreuung, rechts deine Angaben mit Name, Matrikelnummer, Studiengang und Abgabedatum.
Zur Typografie, weil sie regelmäßig zu ambitioniert ausfällt:
- Dieselbe Schriftart wie im Fließtext. Kein Schriftwechsel auf Seite eins.
- Der Titel in etwa 16 bis 20 Punkt, alles Übrige nahe an der Textgröße von 11 bis 12 Punkt.
- Keine Farben, keine Rahmen, keine Zierlinien, kein Hintergrundbild.
- Struktur entsteht durch Weißraum zwischen den Blöcken, nicht durch Gestaltungselemente.
- Zentriert oder linksbündig — beides ist üblich; nur nicht beides auf derselben Seite.
Zählt das Deckblatt als Seite?
Üblich ist: Das Deckblatt wird mitgezählt, trägt aber keine sichtbare Seitenzahl. Die Nummerierung beginnt sichtbar auf der Folgeseite, meist mit römisch II für das Inhaltsverzeichnis; der arabische Zähler startet dann bei der Einleitung neu mit 1.
In Word ist das kein Sonderfall, sondern eine Standardfunktion: Abschnittsumbrüche trennen die Nummerierungsbereiche, und die Option „Erste Seite anders“ unterdrückt die Zahl auf dem Deckblatt. Wer stattdessen die Zahl von Hand löscht, verschiebt in der Regel das Problem in das Verzeichnis. Der Ablauf mit Abschnittsumbrüchen steht Schritt für Schritt in einem eigenen Beitrag.
Zum Seitenumfang: Das Deckblatt zählt fast nie zum geforderten Seitenumfang der Arbeit. Wenn deine Vorgabe „40 bis 60 Seiten“ lautet, sind damit die Textseiten gemeint, nicht Deckblatt und Verzeichnisse. Auch das steht im Merkblatt.
Die häufigsten Fehler
- Ein Titel, der vom angemeldeten Titel abweicht. Der einzige Fehler auf dieser Liste, der ein Verwaltungsproblem auslösen kann. Abgleichen, und bei echter Abweichung rechtzeitig beim Prüfungsamt eine Änderung beantragen.
- Falsch geschriebener oder falscher Titel der Betreuung. Zwei Minuten Prüfung auf der Institutsseite.
- Das Datum der Erstellung statt des Abgabedatums. Fällt auf, wenn es Wochen vor der Abgabe liegt.
- Eine fremde Vorlage mit fremdem Logo. Passiert häufiger als man denkt, wenn eine Vorlage aus dem Netz nur halb angepasst wird.
- Fehlende Matrikelnummer. Für die Zuordnung die wichtigste Angabe überhaupt.
- Eine sichtbare Seitenzahl auf dem Deckblatt. Verrät zuverlässig, dass die Nummerierung im Rest des Dokuments auch nicht sauber eingerichtet ist.
- Gestaltung. Farbverläufe, Bilder, geschwungene Schriften. Ein Deckblatt darf langweilig aussehen; das ist hier die richtige Wirkung.
Ein letzter praktischer Hinweis: Mach das Deckblatt früh, nicht am Abgabetag. Es dauert zwanzig Minuten, aber es enthält vier Angaben, die du erst nachschlagen musst — den exakten Gradnamen, den offiziellen Fakultätsnamen, den korrekten Titel der Zweitbetreuung und die Fassung deiner Prüfungsordnung. Am letzten Tag ist keine davon in zwanzig Minuten zu klären.
Wenn du gerade ohnehin an der Form arbeitest: Wie die Arbeit dahinter aufgebaut wird — von den Verzeichnissen bis zum Anhang — steht in unseren Strukturvorlagen für Abschlussarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was gehört auf das Deckblatt einer Bachelorarbeit?
In der Regel: der Titel der Arbeit, die Art der Arbeit („Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades …“), Hochschule, Fakultät oder Fachbereich und Institut, der Studiengang, die betreuende Person (oft Erst- und Zweitgutachten), dein Name, deine Matrikelnummer und das Abgabedatum. Manche Hochschulen verlangen zusätzlich Kontaktdaten, Fachsemester oder das Logo. Verbindlich ist immer die Vorlage deiner Hochschule, nicht diese Liste.
Bekommt das Deckblatt eine Seitenzahl?
Nein. Das Deckblatt trägt üblicherweise keine sichtbare Seitenzahl, wird aber bei der Zählung mitgezählt — die erste Seite mit sichtbarer Nummer ist dann in der Regel das Verzeichnis mit römisch II. In Word löst man das über einen Abschnittsumbruch und die Option „Erste Seite anders“, nicht durch Löschen der Zahl von Hand.
Gehört das Logo der Hochschule auf das Deckblatt?
Das ist der Punkt, an dem sich Hochschulen am deutlichsten unterscheiden. Manche stellen eine Vorlage mit Logo bereit und erwarten sie genau so, andere untersagen die Verwendung des Logos ausdrücklich, weil die Arbeit keine Veröffentlichung der Hochschule ist. Nutze das Logo nur, wenn es in einer offiziellen Vorlage oder Merkblatt vorkommt.
Muss der Titel der Arbeit exakt dem angemeldeten Titel entsprechen?
Ja, und das ist einer der wenigen Punkte, bei denen Abweichungen echten Ärger machen. Der Titel auf dem Deckblatt sollte mit dem im Prüfungsamt angemeldeten Titel übereinstimmen. Wenn sich deine Arbeit inhaltlich verschoben hat und der Titel nicht mehr passt, ist das ein Fall für eine Titeländerung beim Prüfungsamt — nicht für eine stille Anpassung auf dem Deckblatt.
Gehört die eidesstattliche Erklärung auf das Deckblatt?
Nein. Die eidesstattliche Erklärung ist ein eigenes Blatt und steht je nach Vorgabe ganz am Ende der Arbeit oder direkt hinter dem Deckblatt. Auf das Deckblatt selbst kommt sie nicht. Wo genau sie hingehört und was sie inzwischen zum Thema KI-Nutzung enthalten muss, regelt deine Hochschule.
Wie formatiere ich das Deckblatt, wenn es keine Vorlage gibt?
Dann gilt: schlicht und lesbar. Dieselbe Schriftart wie im Fließtext, der Titel deutlich größer als der Rest, sinnvolle Blöcke mit Weißraum dazwischen, keine Farben, keine Zierschriften, kein Bild. Ein Deckblatt soll Informationen sauber liefern, nicht gestalterisch auffallen — Gestaltungslust wird an dieser Stelle eher als Unsicherheit gelesen.
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Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
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