Plagiat und KI an der SRH Heidelberg: Prompts angeben, Exmatrikulation als Muss
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Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.
Die kurze Antwort
An der SRH Hochschule Heidelberg gibt es genau eine geschriebene KI-Regel, und sie verlangt mehr als üblich: Wer KI-gestützte Werkzeuge benutzt hat, muss bei der Abgabe die Werkzeuge und die Prompts angeben. Das steht in § 26 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnung, die ab dem 1. Oktober 2024 gilt. In der Vorgängerfassung von 2022 stand dazu kein Wort.
Die zweite Sache, die Sie wissen sollten, steht nicht im Prüfungsrecht, sondern in der Immatrikulationsordnung: Bei einem nachgewiesenen Plagiat in einer Prüfung ist die Exmatrikulation dort als Pflicht formuliert — „sind zu exmatrikulieren“, nicht „können“. Das ist der Unterschied, den eine private Hochschule macht, und dieser Text erklärt ihn Schritt für Schritt.
Erst einmal: welche Hochschule gemeint ist
Diese Seite handelt von der privaten, staatlich anerkannten Hochschule in Heidelberg, die zur SRH gehört. Sie ist nicht die Universität Heidelberg und nicht die Pädagogische Hochschule Heidelberg. Wenn Sie über eine Suchmaschine auf eine „Heidelberger KI-Leitlinie“ stoßen, gehört diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer dieser beiden anderen Hochschulen — und nicht zu Ihrer.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Hochschule sich umbenannt hat, und beide Namen noch in gültigen Dokumenten stehen:
- Die Rahmenprüfungsordnung 2024/25 firmiert als „SRH University of Applied Sciences Heidelberg / Staatlich anerkannte Hochschule der SRH Hochschulen GmbH“.
- Die Rahmenprüfungsordnung 2022 firmiert noch als „Staatlich anerkannte Hochschule der SRH Hochschule Heidelberg GmbH“.
Für Sie heißt das praktisch: Suchen Sie nach beiden Bezeichnungen, und prüfen Sie im Kopf eines PDF, welche Trägergesellschaft dort steht, bevor Sie sich auf ein Dokument verlassen.
Und noch eine Verwechslung, die teuer werden kann: Die SRH Fernhochschule (Mobile University) ist eine andere Hochschule desselben Trägerverbunds. Deren „Allgemeine Studienbedingungen“ und Kündigungsseiten, die in Suchergebnissen auftauchen, gelten nicht für Heidelberg. Wir zitieren sie hier deshalb auch nicht.
Welche Ordnungen gelten — und wo sie liegen
Eine gute Nachricht vorweg, die bei privaten Hochschulen keine Selbstverständlichkeit ist: Die Ordnungen der SRH Heidelberg sind vollständig öffentlich einsehbar, ohne Login. Sie liegen als PDF auf dem CampusNet-Bekanntmachungsserver der Hochschule. Die Rahmenprüfungsordnung sagt das über sich selbst:
„Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der SRH University of Applied Sciences Heidelberg sowie auf dem Lernmanagementsystem (eCampus | Moodle).“
Zum Vergleich: Bei der IU Internationalen Hochschule liegen die entsprechenden Dokumente hinter dem Login, bei der WHU wiederum offen im Mitteilungsblatt. Privat heißt also nicht automatisch geschlossen.
Drei Dokumente sind für Sie relevant:
- Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, gültig ab 01.10.2024. Beschlossen vom Academic Senate am 30. Oktober 2024, Zustimmung des Rektors am 31. Oktober 2024 gemäß § 32 Abs. 3 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. 34 Seiten. Das ist die derzeit geltende Fassung.
- Die Vorgängerfassung, gültig ab 01.10.2022 (Beschluss vom 8. August 2022). Sie steht weiterhin online. Relevant ist sie hier nur als Vergleich — welche Fassung für Sie gilt, hängt von Ihrem Jahrgang und Ihrer Programmordnung ab.
- Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZulImO), Fassung vom 28. Mai 2014, geändert durch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022. Hier steht alles, was mit Exmatrikulation und Studienvertrag zu tun hat — und hier, nicht in der Prüfungsordnung, kommt das Wort „Plagiat“ vor.
Die eine KI-Regel: Werkzeuge und Prompts
Der Unterschied zwischen den beiden Fassungen der Rahmenprüfungsordnung ist an dieser Stelle sehr scharf. In der Fassung von 2022 kommen die Begriffe KI, künstliche Intelligenz, ChatGPT, Sprachmodell, Textgenerator und generativ überhaupt nicht vor — kein einziges Mal. In der Fassung 2024/25 taucht „KI“ zweimal auf, und zwar in einem einzigen Satzpaar am Ende von § 26 Abs. 1:
„Bei der Abgabe ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Soweit Teile von Prüfungsleistungen unter Verwendung KI-gestützter Werkzeuge erstellt wurden, sind die für diese Teile genutzten KI-Werkzeuge und Programme (Prompts) anzugeben.“
Was das für Sie bedeutet, in vier Punkten:
- Es ist eine Offenlegungspflicht, kein Verbot. Die Ordnung sagt nicht, dass Sie KI-Werkzeuge nicht benutzen dürfen. Sie sagt, dass Sie es angeben müssen, wenn Sie es getan haben. Eine Erlaubnis- oder Verbotsregel enthält die Rahmenprüfungsordnung nicht.
- Sie müssen die Prompts angeben. Das ist der ungewöhnliche Teil. Die meisten Ordnungen verlangen, das Werkzeug zu nennen. Hier steht ausdrücklich auch „(Prompts)“. Das heißt praktisch: Führen Sie von Anfang an mit, was Sie eingegeben haben. Diese Liste nachträglich zu rekonstruieren, ist mühsam bis unmöglich.
- Die Pflicht hängt an der Versicherung der Eigenständigkeit. Sie steht im selben Absatz wie die schriftliche Versicherung bei der Abgabe. Wer die Angabe unterlässt, versichert damit etwas, das nicht stimmt — und das ist der Anknüpfungspunkt für § 11 Abs. 3, den nächsten Abschnitt.
- Es gibt keine Definition und keine eigene Folgenregel. Was ein „KI-gestütztes Werkzeug“ genau ist, definiert die Ordnung nicht — ob also etwa eine Rechtschreib- oder Übersetzungshilfe darunter fällt, steht dort nicht. Eine eigene Sanktionsnorm für Verstöße gegen diese Angabepflicht gibt es ebenfalls nicht.
Eine eigene KI-Richtlinie der SRH Heidelberg konnten wir nicht finden. Sie ist nicht öffentlich dokumentiert: In den Bekanntmachungen der Hochschule sind eine Grundordnung, eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, eine Kinderschutzrichtlinie und weitere Dokumente gelistet — eine KI-Richtlinie oder ein KI-Leitfaden ist nicht darunter. Diese Seite behauptet daher keine. Wenn Ihnen jemand eine „Heidelberger KI-Leitlinie“ schickt, prüfen Sie den Briefkopf; siehe oben.
Weil die Ordnung offenlässt, wie die Angabe aussehen soll: Formulieren Sie sie so, dass ein Prüfer sie ohne Rückfrage versteht — Werkzeug, Version, wofür eingesetzt, welche Eingaben. Und heben Sie Ihre eigenen Entwurfsstände auf.
Was über die Prüfung selbst nicht dokumentiert ist
Hier muss diese Seite ehrlicher sein, als es Ihnen vermutlich lieb ist. Zu den Fragen, die Studierende am häufigsten stellen, gibt es in den öffentlichen Ordnungen der SRH Heidelberg schlicht keine Antwort:
- Welche Plagiatssoftware eingesetzt wird: nicht öffentlich dokumentiert. In keiner der drei Ordnungen wird ein Produkt genannt.
- Ob alle Arbeiten geprüft werden oder nur bei Verdacht: nicht öffentlich dokumentiert. Es gibt keine Klausel, die eine flächendeckende Prüfung anordnet — und auch keine, die sie ausschließt.
- Ob die Abgabe digital erfolgen muss: nicht geregelt. § 26 Abs. 1 verlangt nur die fristgemäße Abgabe beim Examination Office: „Die Bachelor- bzw. Masterabschlussprüfung ist fristgemäß, frühestens jedoch einen Monat vor der Abgabefrist, beim Examination Office abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.“ Ein vorgeschriebenes Dateiformat steht dort nicht.
Bemerkenswert ist außerdem, wo das Wort „Plagiat“ steht — und wo nicht. In der Rahmenprüfungsordnung 2024/25 kommt es kein einziges Mal vor. Das Prüfungsrecht der Hochschule arbeitet an dieser Stelle mit dem weiteren Begriff des Täuschungsversuchs. Auftauchen tut „Plagiat“ nur in der Immatrikulationsordnung, dort aber an der schärfsten denkbaren Stelle: bei der Pflicht zur Exmatrikulation.
Wenn Sie einen konkreten Prozentwert aus irgendeinem System vor sich haben und nicht wissen, was er bedeutet — das ist eine eigene Frage, und sie hat wenig mit Ihrer Hochschule zu tun: Wie viel Prozent Plagiat sind erlaubt?
Konsequenzen im Prüfungsrecht
§ 11 Abs. 3 der Rahmenprüfungsordnung 2024/25 ist die zentrale Norm. Im Wortlaut, gekürzt an der im Original ausgelassenen Stelle:
„Versucht eine Person, das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. […] Im Wiederholungsfall oder in besonders schwerwiegenden Fällen kann das Examination Committee die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Es gilt § 29 Abs. 1 für Täuschungen, die erst nach Bekanntgabe oder Aushändigung des Zeugnisses bekannt werden. Besteht im Rahmen der Bewertung von Abschluss-, Studien- oder sonstigen schriftlichen oder praktischen Arbeiten ein erheblicher Verdacht auf Täuschung, kann das zuständige Examination Committee entscheiden, dass unverzüglich eine Anhörung zur Feststellung eines möglichen Täuschungsversuchs durchgeführt wird.“
Daraus ergibt sich eine Leiter mit drei Stufen:
- Stufe 1: die Leistung. Die betroffene Prüfungsleistung wird mit 5,0 bewertet.
- Stufe 2: das Studium. Im Wiederholungsfall oder in besonders schwerwiegenden Fällen kann das Examination Committee Sie von allen weiteren Prüfungsleistungen ausschließen. Das ist faktisch das Ende des Studiums an dieser Hochschule.
- Stufe 3: rückwirkend. Wird die Täuschung erst nach Zeugnisaushändigung bekannt, greift § 29. Nach § 29 Abs. 4 gilt: „Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues Zeugnis zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Bachelor- bzw. Masterurkunde einzuziehen, wenn die Bachelor- bzw. Masterprüfung aufgrund einer Täuschung für nicht bestanden erklärt wurde.“ Ein abgeschlossenes Studium ist also nicht automatisch ein abgeschlossenes Thema.
Zwei Dinge, die auf Ihrer Seite stehen. Erstens die Anhörung: Bei erheblichem Verdacht in einer Abschluss- oder Studienarbeit kann das Examination Committee unverzüglich eine Anhörung ansetzen. Das ist Ihre Gelegenheit, den Entstehungsweg Ihrer Arbeit zu zeigen — Entwürfe, Literaturnotizen, Versionsstände, und bei KI-Nutzung eben die Prompt-Liste, die § 26 ohnehin verlangt. Zweitens der Rechtsbehelf: „Gegen Entscheidungen nach Abs. 3 ist der Widerspruch nach § 20 Abs. 3 dieser Ordnung zulässig“ (§ 11 Abs. 4). Fristen stehen in § 20; halten Sie sie ein.
Ein Detail zum Fassungsvergleich, das für Betroffene wichtig sein kann: Wo die Fassung 2024/25 eine Anhörung vorsieht, sah die Fassung 2022 eine mündliche Ergänzungsprüfung vor — der Prüfungsausschuss konnte entscheiden, „dass unverzüglich eine mündliche Ergänzungsprüfung gem. § 8 zu den Inhalten der Arbeit durchgeführt wird“. Das sind zwei verschiedene Instrumente. Welches auf Sie angewendet werden darf, hängt davon ab, welche Fassung für Sie gilt.
Die zweite Ebene: Exmatrikulation und Studienvertrag
Jetzt kommt der Teil, den es an einer staatlichen Universität so nicht gibt. Die Exmatrikulation steht nicht in der Prüfungsordnung. Sie steht in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung, und dort ist sie an den Studienvertrag gekoppelt.
§ 13 Abs. 1 ZulImO sagt, woran die Exmatrikulation überhaupt hängt:
„Die Exmatrikulation erfolgt nach fristgerechter schriftlicher Kündigung des Studienvertrags durch die Studierenden oder durch die Kündigung der Hochschule in den Fällen von Absatz 3 Nr. 2-7.“
Und § 13 Abs. 3 Nr. 6 ist die Norm, um die es hier geht:
„Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn […] 6. sie nachweislich in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise die Grundregeln der guten wissenschaftlichen Praxis in erheblichem Umfang missachtet haben (wissenschaftliches Fehlverhalten, insbesondere bei Plagiaten in Prüfungen);“
Lesen Sie das Verb genau. Dort steht nicht „können exmatrikuliert werden“, sondern „sind zu exmatrikulieren“. Das ist eine gebundene Entscheidung, kein Ermessen — vorausgesetzt, die Tatbestandsmerkmale sind erfüllt: nachweislich, vorsätzlich oder grob fahrlässig, in erheblichem Umfang. Genau an diesen drei Merkmalen entscheidet sich der Fall, nicht an der Rechtsfolge.
Vier weitere Punkte aus derselben Ordnung, die Sie kennen sollten:
- Sofortige Wirkung ist möglich. § 13 Abs. 2: „Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende der im Studienvertrag benannten Kündigungsfrist wirksam. Eine Kündigung kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, wenn besondere Gründe vorliegen.“
- Sie müssen angehört werden. § 13 Abs. 5: „Vor einer Exmatrikulation nach § 13 Abs. 3 Nr. 6 und 7 sowie Abs. 4 soll Studierenden die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr, und zwar schriftlich und belegt.
- Auch Verstöße gegen Leitbild und Satzungen zählen. § 13 Abs. 3 Nr. 7 nennt den wiederholten erheblichen Verstoß „gegen das Leitbild oder die Satzungen der Hochschule“ und ergänzt: „In besonders schwerwiegenden Fällen kann bereits beim ersten Verstoß der Entzug der Mitgliedschaft erfolgen.“
- Beurlaubung schützt nicht. § 12 Abs. 3: „Während der Beurlaubung zu Unrecht absolvierte Prüfungsleistungen oder Teilleistungen werden nicht anerkannt, im Einzelfall kann die Exmatrikulation aufgrund eines Täuschungsversuchs eingeleitet werden.“
Eine Abmahnung ist nicht vorgesehen. Anders als bei der WHU, deren Regelungen eine Abmahnung als Stufe vor der Kündigung kennen, findet sich in der Rahmenprüfungsordnung 2024/25, in der Fassung 2022 und in der ZulImO keine Abmahnungsklausel für Täuschung. Die einzigen warnenden Instrumente, die dort stehen — Mahnung und Androhung der Exmatrikulation —, betreffen unbezahlte Gebühren (§ 13 Abs. 3 Nr. 3), nicht wissenschaftliches Fehlverhalten. Erwarten Sie also keine Vorstufe.
Und was das Geld angeht: Wir wissen es nicht, und wir sagen es Ihnen deshalb auch nicht. Die ZulImO verweist in § 16 auf den Vertragsstapel, auf dem sie sitzt — „1. vertraglichen Bestimmungen aus dem jeweils abgeschlossenen Studienvertrag, 2. allgemeinen Studienbedingungen für ein Studium an der SRH Hochschule Heidelberg“. Beide Dokumente sind nicht öffentlich dokumentiert. Was bei einer Kündigung wegen Täuschung mit bereits gezahlten oder noch offenen Studiengebühren passiert, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht beantworten. Diese Frage können nur Ihr eigener Studienvertrag und Ihre Allgemeinen Studienbedingungen beantworten. Holen Sie beide hervor, bevor es relevant wird — nicht danach.
Ergänzend: Eine „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist in den Bekanntmachungen der Hochschule gelistet, und § 13 Abs. 3 Nr. 6 ZulImO setzt genau deren „Grundregeln“ gegen Studierende durch. Den Text dieser Satzung konnten wir über eine funktionierende direkte Adresse nicht abrufen — er ist gelistet, aber für uns nicht lesbar gewesen. Wir raten deshalb nicht, was darin steht. Fragen Sie das Dokument bei Ihrem Examination Office an; es definiert die Regeln, an denen die schärfste Rechtsfolge der Ordnung hängt.
Vor der Abgabe
- Prüfen Sie, welche Fassung für Sie gilt. 2024/25 oder 2022 — davon hängt ab, ob Sie eine Angabepflicht für Prompts haben und ob im Verdachtsfall eine Anhörung oder eine mündliche Ergänzungsprüfung angesetzt wird. Beide Fassungen stehen online.
- Führen Sie ab dem ersten Tag eine Prompt-Liste. § 26 Abs. 1 verlangt Werkzeuge und Prompts. Nachträglich rekonstruieren lässt sich das kaum; parallel mitschreiben kostet Minuten.
- Fragen Sie das Examination Office schriftlich, ob und womit geprüft wird und in welchem Format Sie abgeben sollen. Beides ist in den Ordnungen nicht geregelt, also ist die Auskunft Ihres Prüfungsamts die einzige belastbare Quelle — und schriftlich haben Sie sie später noch.
- Lesen Sie Ihren Studienvertrag. Er ist nicht veröffentlicht, aber Sie haben ihn. Die Kündigungs- und Gebührenfolgen stehen nur dort.
- Heben Sie Ihre Entwürfe auf. Versionsstände, Literaturnotizen, Exzerpte. In einer Anhörung nach § 11 Abs. 3 ist der Entstehungsweg Ihrer Arbeit das beste Argument, das Sie haben.
- Formulieren Sie die Versicherung vollständig. Wenn Sie KI-Werkzeuge eingesetzt haben, gehören sie mit Name, Version, Einsatzzweck und Prompts in die Erklärung — eine unvollständige Versicherung ist der Anknüpfungspunkt für § 11 Abs. 3.
Wenn Sie vor der Abgabe wissen möchten, welche Stellen Ihres Textes maschinell wirken, können Sie unseren KI-Check benutzen. Fairerweise dazu: Unsere veröffentlichten Fehlerraten sind auf englischen und deutschen Korpora gemessen, und kein Detektor — unserer eingeschlossen — liefert einen Beweis. Ein Ergebnis ist ein Hinweis auf Textmerkmale, nichts weiter.
Quellen
Geprüft am 4. September 2026. Alle drei Dokumente sind ohne Login abrufbar. Maßgeblich ist die für Ihren Jahrgang und Ihren Studiengang geltende Fassung, ergänzt um Ihren Studienvertrag.
- SRH University of Applied Sciences Heidelberg: Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, gültig ab 01.10.2024 — beschlossen vom Academic Senate am 30.10.2024, Zustimmung des Rektors am 31.10.2024 gemäß § 32 Abs. 3 LHG Baden-Württemberg. §§ 11, 26, 29.
- SRH Hochschule Heidelberg: Rahmenprüfungsordnung, gültig ab 01.10.2022 — Beschluss vom 08.08.2022. Hier nur zum Fassungsvergleich zitiert.
- SRH Hochschule Heidelberg: Zulassungs- und Immatrikulationsordnung — Fassung vom 28.05.2014, geändert durch Senatsbeschluss vom 23.02.2022. §§ 12, 13, 16.
- SRH: Bekanntmachungen (Übersicht aller Ordnungen) — hier sind unter anderem die Grundordnung und die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gelistet.
Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre Prüfungsordnung und die Auskunft Ihres Prüfungsamts.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich an der SRH Heidelberg angeben, wenn ich KI benutzt habe?
Ja, und Sie müssen mehr angeben als anderswo. § 26 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnung, die ab dem 1. Oktober 2024 gilt, verlangt bei der Abgabe eine schriftliche Versicherung der Eigenständigkeit und ergänzt: „Soweit Teile von Prüfungsleistungen unter Verwendung KI-gestützter Werkzeuge erstellt wurden, sind die für diese Teile genutzten KI-Werkzeuge und Programme (Prompts) anzugeben.“ Es geht also nicht nur um das Werkzeug, sondern auch um die Eingaben. In der Vorgängerfassung von 2022 kam das Kürzel KI überhaupt nicht vor.
Welche Plagiatssoftware setzt die SRH Hochschule Heidelberg ein?
Das ist nicht öffentlich dokumentiert. In der Rahmenprüfungsordnung 2024/25, in der Fassung von 2022 und in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung wird kein Produkt genannt, und es steht dort auch nicht, ob alle Arbeiten geprüft werden oder nur bei Verdacht. Das Wort „Plagiat“ taucht in der Rahmenprüfungsordnung 2024/25 kein einziges Mal auf — es steht nur in der Immatrikulationsordnung, dort allerdings an der schärfsten Stelle. Fragen Sie im Zweifel Ihr Examination Office schriftlich.
Was passiert bei einem Täuschungsversuch?
Nach § 11 Abs. 3 der Rahmenprüfungsordnung wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Im Wiederholungsfall oder in besonders schwerwiegenden Fällen kann das Examination Committee Sie von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Bei erheblichem Täuschungsverdacht in einer Abschluss- oder Studienarbeit kann unverzüglich eine Anhörung angesetzt werden. Wird die Täuschung erst nach der Zeugnisaushändigung bekannt, greift § 29; ein unrichtiges Zeugnis ist einzuziehen, bei einer als nicht bestanden erklärten Prüfung auch die Urkunde. Gegen Entscheidungen nach § 11 Abs. 3 ist der Widerspruch nach § 20 Abs. 3 zulässig.
Kann ich wegen eines Plagiats an der SRH Heidelberg exmatrikuliert werden?
Ja, und die Immatrikulationsordnung formuliert es als Pflicht, nicht als Ermessen: Studierende „sind zu exmatrikulieren“, wenn sie nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig die Grundregeln der guten wissenschaftlichen Praxis in erheblichem Umfang missachtet haben — „insbesondere bei Plagiaten in Prüfungen“. Vorher soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (§ 13 Abs. 5). Die Exmatrikulation hängt an der Kündigung des Studienvertrags; was das finanziell bedeutet, ist nicht öffentlich dokumentiert, weil der Studienvertrag nicht veröffentlicht wird.
Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos
Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.