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Plagiatsprüfung Universität Heidelberg: die KI-Regel steht in einer undatierten Leitlinie — und nur für Dissertationen

|10 Min. Lesezeit

Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos

Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.

Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.

Die kurze Antwort

Heidelbergs einzige veröffentlichte KI-Regel steht in einer undatierten Leitlinie und gilt nur für Dissertationen: Dort ist die Offenlegung der KI-Nutzung ausdrücklich in die eidesstattliche Erklärung zu integrieren. In den verbindlichen Texten — der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 28.09.2021 und der Ergänzenden Prüfungsordnung vom 2. Februar 2022 — kommt künstliche Intelligenz nicht vor.

Wenn Sie eine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben, ist das die praktisch wichtigste Nachricht dieser Seite: Für Ihre Arbeit gibt es keine veröffentlichte universitätsweite KI-Regel, die wir Ihnen zeigen könnten. Es gibt eine universitätsweite Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen — die Universität bestätigt sie selbst —, aber ihr Text war für uns nicht abrufbar. Fragen Sie danach; das ist die Frage, die sich hier am meisten lohnt.

Nicht zu verwechseln: SRH Hochschule Heidelberg

Bevor Sie weiterlesen, eine Abgrenzung, die viele Suchanfragen durcheinanderbringt. In Heidelberg gibt es zwei völlig verschiedene Einrichtungen:

  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg — die staatliche Universität. Um sie geht es auf dieser Seite. Ihre Regeln stehen in Satzungen des Senats und in den Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg.
  • SRH Hochschule Heidelberg — eine eigenständige private Hochschule mit eigener Rahmenprüfungsordnung, eigenem Academic Senate und einem Studienvertrag, der zusätzliche Folgen regelt. Wenn Sie dort studieren, gilt nichts von dem, was hier steht: Unsere Seite dazu ist Plagiatsprüfung an der SRH Hochschule Heidelberg.

Wenn Sie unsicher sind, welche der beiden Sie betrifft: Auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung steht es.

Die KI-Leitlinie — und für wen sie gilt

Heidelberg veröffentlicht unter dem Titel „Nutzung von KI-Anwendungen für Dissertationen“ einen Satz von Leitlinien. Die Seite nennt sie selbst Leitlinien — sie ist also keine Satzung. Und sie trägt kein Datum und keinen Versionsmarker. Das ist kein Detail: Bei einer Regel, die sich auf eine Technik bezieht, die sich jährlich ändert, sagt Ihnen ein fehlendes Datum, dass Sie den Stand nicht prüfen können.

Der Rahmen, den die Leitlinien für sich beanspruchen:

„Die nachfolgenden Leitlinien bilden einen Universitätsweiten Rahmen und legen Grundvorgaben für den verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI an allen Fakultäten fest. Einzelne Fachbereiche können ergänzende, fachspezifische Richtlinien erarbeiten, um besondere Anforderungen und Kontexte zu berücksichtigen. Promovierende, die KI-Tools bei der Erstellung ihrer Dissertation verwenden, müssen die folgenden Grundprinzipien beachten.

Der letzte Satz zieht die Grenze: Promovierende. Die Leitlinien sind nicht an Bachelor- oder Masterstudierende adressiert. Wer eine Hausarbeit schreibt, findet hier eine gute Orientierung — aber keine Vorschrift, die für ihn gilt.

Die Haltung ist bemerkenswert offen. Die Universität „erkennt das transformative Potenzial generativer KI-Tools für die Forschung – etwa bei Datenanalyse, Programmierung oder beim wissenschaftlichen Schreiben – und fördert deren durchdachten, ethischen und rechtlich konformen Einsatz, sofern dabei die höchsten Standards akademischer Integrität und Transparenz eingehalten werden“. Gleichzeitig benennt sie die Risiken „vor allem im Hinblick auf die Genauigkeit und Verlässlichkeit der erzeugten Inhalte“.

Die operativen Pflichten, im Wortlaut:

„Der Einsatz von KI-Tools ist explizit zu deklarieren – wann, wo, warum und in welchem Umfang sie bei der Erstellung der Dissertation genutzt wurden.“

„Dies gilt für jede Form von (wesentlicher) Unterstützung, einschließlich Textgenerierung, Bearbeitung, Übersetzung, Ideenentwicklung oder Programmier-Support.“

„Die konkreten Werkzeuge (z. B. ChatGPT, GitHub Copilot usw.) und der jeweilige Verwendungszweck müssen klar benannt werden.“

„Grundsätzlich sollten KI-Dienste verwendet werden, die von der Universität bereitgestellt und nach höchsten Daten-Integritätsstandards betrieben werden (z. B. YoKI oder Academic Cloud).“

„Eingaben („Prompts“) sind zu anonymisieren, um die Offenlegung sensibler Daten zu verhindern – außer das KI-System läuft auf internen Servern der Universität (z. B. YoKI Heidelberg).“

„KI-generierte Inhalte müssen eindeutig gekennzeichnet und von den eigenen Arbeiten unterscheidbar sein.“

Beachten Sie die Reichweite: Nicht nur Textgenerierung, sondern ausdrücklich auch Bearbeitung und Übersetzung. Wer seinen eigenen Text übersetzen oder sprachlich glätten lässt, fällt nach diesem Wortlaut in den Deklarationsbereich. Und die Pflicht, Prompts zu anonymisieren, ist ein Datenschutzpunkt, der selten irgendwo steht: Unveröffentlichte Forschungsdaten in ein externes System zu tippen, ist ein eigenes Problem, unabhängig von der Prüfungsfrage.

Weiter, in derselben Leitlinie:

„KI-Systeme beurteilen weder faktische Richtigkeit noch wissenschaftliche Validität; diese Verantwortung liegt ausschließlich beim Autor.“

„KI-Tools dürfen unterstützend, nicht als Ersatz für eigenständige intellektuelle Arbeit, kritisches Denken oder fachliche Urteilskraft eingesetzt werden.“

„KI-Systeme gelten nicht als gültige Quellen oder Autoren und dürfen nicht als solche zitiert werden.“

„KI-generierte Literaturangaben sind häufig erfunden oder fehlerhaft und müssen einzeln überprüft werden.“

„Nutzung von KI-generiertem Material kann einen Verstoß gegen die akademische Integrität darstellen.“

Der Satz zu Literaturangaben ist der, der in der Praxis am häufigsten gebraucht wird. Erfundene Quellen sind der Fehler, der auffällt, weil eine Betreuung ihn nachschlagen kann — und er ist derjenige, den Sie allein durch Nachprüfen vollständig vermeiden.

Und die Verantwortungszuweisung ist eindeutig: Der Doktorand „trägt die volle Verantwortung für Inhalt, Struktur und wissenschaftliche Integrität der Dissertation, einschließlich aller durch KI-Tools generierten oder modifizierten Materialien“; „Fehler, Lücken oder Regelverstöße, die aus dem KI-Einsatz resultieren, liegen ausschließlich beim Autor.“

Ein Detail, das erwähnt gehört, weil es fair ist: Die Seite legt über sich selbst offen:

„Diese Web-Seite wurde mit Hilfe von ChatGPT erstellt und orientiert sich an umfassenden Benchmarks zum verantwortungsbewussten Einsatz von KI im akademischen Kontext, insbesondere den Richtlinien der LMU München und Cambridge University Press.“

Das ist keine Peinlichkeit, sondern genau die Transparenz, die die Leitlinie von Promovierenden verlangt — angewandt auf sie selbst. Für Sie ist es außerdem ein brauchbares Muster: So sieht eine knappe, vollständige Offenlegung aus.

Für Fragen nennt die Seite eine Zuständigkeit: das Promotionsbüro Ihrer Fakultät oder das Büro für Forschungsintegrität der Universität. Auf Rektoratsebene besteht außerdem ein KI-Board, und die Universität betreibt mit YoKI einen eigenen Dienst auf internen Servern.

Warum die eidesstattliche Erklärung der Ort ist

Der schärfste Satz der Leitlinie ist dieser:

Die Offenlegung ist in die eidesstattliche Erklärung der Dissertation zu integrieren, in der der Kandidat bestätigt, dass die Arbeit eigenständig erstellt und alle Hilfsmittel ordnungsgemäß angegeben wurden.“

Damit wandert die KI-Angabe in das Instrument, das in der deutschen Hochschulpraxis am schwersten wiegt. Eine eidesstattliche Versicherung ist keine gewöhnliche schriftliche Erklärung: Eine falsche Versicherung an Eides statt ist nach § 156 StGB strafbewehrt. Andere Universitäten lassen Studierende eine bloße schriftliche Versicherung unterschreiben, deren Folgen prüfungsrechtlich bleiben.

Und jetzt die Einschränkung, die genauso wichtig ist: Diese Anforderung steht nur in der undatierten Leitlinie, nicht in einer Satzung. Ob die Erklärungsformel in den Promotionsordnungen der Fakultäten selbst um einen KI-Passus ergänzt wurde, konnten wir nicht feststellen. Wenn Sie promovieren, ist der Wortlaut Ihrer Promotionsordnung die Fassung, die zählt — und wenn er die KI-Angabe nicht vorsieht, ergänzen Sie sie lieber, als sie wegzulassen. Formulierungen dafür stehen in unserer Anleitung zur eidesstattlichen Erklärung und ein Muster für die Auflistung in der Vorlage für das KI-Verzeichnis.

Die Satzung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in der Fassung vom 28.09.2021 hat der Senat in seiner Sitzung vom 28.09.2021 beschlossen, gestützt auf § 3 Abs. 5 S. 4 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Sie setzt die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom August 2019 rechtsverbindlich um.

Ein Unterschied zu anderen Universitäten ist hier wichtig: Heidelbergs GWP-Satzung erfasst ausdrücklich auch Studium und Lehre. Sie spricht von den „drei Handlungsfeldern Forschung, Studium und Lehre sowie Wissenstransfer“ und stellt fest: „die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet.“ Sie sind also nicht nur Adressat einer Belehrung, sondern verpflichtet.

Plagiat definiert die Satzung knapp als Aneignung „ohne die gebotene Quellenangabe („Plagiat“)“. Unter den Konsequenzen nennt sie unter anderem den „Entzug eines akademischen Grades/Widerruf eines [akademischen Grades]“, und sie beschreibt den Zweck der Maßnahmen als Wiederherstellung des Vertrauens in die wissenschaftliche Redlichkeit.

KI kommt in dieser Satzung nicht vor. Das ist geprüft: Weder Intelligenz noch KI noch ChatGPT erscheinen im Text — bei einer Fassung vom September 2021 auch wenig überraschend. Dasselbe gilt für die Ergänzende Prüfungsordnung von 2022.

Die Satzung, die es gibt und die wir nicht lesen konnten

Das ist die größte Lücke dieser Seite, und wir schreiben sie hin, statt sie zu überspielen. Auf ihrer eigenen Seite zur guten wissenschaftlichen Praxis erklärt die Universität Heidelberg:

„Für Fehlverhalten im Rahmen von studienbezogenen Leistungen oder Prüfungen finden sich spezifische Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge oder Studienprogramme oder auch den einschlägigen Promotionsordnungen. Darüber hinaus gibt es eine Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen, die universitätsweit Gültigkeit hat.

Diese Satzung ist damit belegt vorhanden — die Universität sagt es selbst, und sie ist universitätsweit gültig. Ihr Text war für uns aber nicht erreichbar: Heidelbergs Dokumentspeicher ist über Slugs adressiert, vier konstruierte Varianten liefen ins Leere (HTTP 404), die Suchendpunkte der Website antworten ebenfalls mit 404, und der Wortbestandteil „redlich“ kommt in keiner der 11.837 Adressen der Sitemap vor.

Was das für Sie heißt, in aller Deutlichkeit: nicht abrufbar ist nicht dasselbe wie nicht vorhanden. Beschlussdatum, beschließendes Organ, Sanktionsskala und ein etwaiger KI-Passus dieser Satzung sind uns unbekannt. Wir nennen deshalb keine studentische Sanktionsskala für Heidelberg — jede Zahl oder Stufe, die wir hier hinschrieben, wäre geraten.

Die praktische Konsequenz ist eine einzige E-Mail. Bitten Sie Ihr Prüfungsamt oder das Dezernat Recht und Gremien um die geltende Fassung der Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen. Sie ist universitätsweit gültig und betrifft Sie direkt; ein Anspruch, sie zu kennen, ist keine kühne Bitte.

Die Ergänzende Prüfungsordnung

Die Ergänzende Prüfungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg vom 2. Februar 2022 gilt universitätsweit für alle Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Magister-Theologiae-Studiengänge. Beschlossen hat sie der Senat am 1. Februar 2022, der Rektor hat am 2. Februar 2022 zugestimmt; das Einvernehmen erteilten der Evangelische Oberkirchenrat sowie drei Ministerien des Landes Baden-Württemberg. Grundlage sind die §§ 32, 32a und 32b LHG.

Ihr Zweck ist, nach der eigenen Präambel, die universitätsweite Ermöglichung von Online-Prüfungsformaten. Für unsere Frage ist an ihr zweierlei relevant. Erstens: Sie enthält keine KI-Vokabel. Zweitens: Ihre Erklärungsformel ist die klassische, ohne KI-Bezug — die Versicherung, „gegebenenfalls keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel“ benutzt zu haben.

Das ist derselbe Mechanismus wie an anderen deutschen Universitäten: Ein Textgenerator ist ein Hilfsmittel. Wenn Sie ihn benutzt und nicht angegeben haben, haben Sie nicht angegebene Hilfsmittel benutzt — auch ohne dass die Ordnung ihn nennt.

Wer zuständig ist

Heidelberg trennt zwei Verfahrensstränge, und die Trennung entscheidet, an wen Sie sich wenden.

Für Forschungsfehlverhalten gilt: „Eine vom Rektorat eingesetzte ständige Kommission untersucht Hinweise auf Fehlverhalten in der Wissenschaft.“ Erste Ansprechpartner sind vom Senat gewählte Ombudspersonen oder der Kommissionsvorsitzende selbst. Die Kommission klärt den Sachverhalt, bewertet ihn und ergreift die erforderlichen Maßnahmen; hält sie dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte für geboten, empfiehlt sie diese dem Rektorat. Für Promovierende und ihre Betreuenden besteht zusätzlich ein Ombudsprogramm, dessen Satzung der Senat am 05.11.2024 nach § 38 Abs. 4 S. 2 LHG beschlossen hat.

Für studentische Prüfungsleistungen gilt etwas anderes, und die GWP-Satzung sagt es ausdrücklich: Die Zuständigkeit der Prüfungs- und Promotionsausschüsse bleibt unberührt, und „Leitet der zuständige Prüfungs-, Promotions- oder [Ausschuss ein Verfahren] ein, setzt die Kommission ihre Prüfung aus.“ Bei einer Haus- oder Abschlussarbeit führt also der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs, nicht die Ombudsstelle.

Eine dokumentierte Aufbewahrungsregel gibt es immerhin: Die Akten der Prüfungsverfahren der Kommission werden zehn Jahre aufbewahrt.

Wenn bereits ein Vorwurf im Raum steht, zählt das Verfahren mehr als die Rechtslage. Welche Nachweise Sie sichern sollten und in welcher Reihenfolge, steht in Plagiats- oder KI-Vorwurf: was tun; wie Sie den Entstehungsweg Ihrer Arbeit belegen, in Beweisen, dass Sie selbst geschrieben haben.

Was die Universität nicht veröffentlicht

  • Welche Plagiatssoftware eingesetzt wird. Kein Produktname in der GWP-Satzung, in der Ergänzenden Prüfungsordnung oder auf den erreichbaren Studium-Seiten.
  • Ob ein KI-Detektor im Einsatz ist. Keine von uns erreichbare Heidelberger Seite nennt, empfiehlt oder berichtet einen.
  • Der Inhalt der Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen. Existenz belegt, Text nicht abrufbar. Das ist die größte Lücke, und sie ist eine Zugangs-, keine Regelungslücke.
  • Was mit Ihrer Datei passiert. Speicherdauer, Aufnahme in eine Vergleichsdatenbank, Widerspruchsmöglichkeit: nirgends beschrieben. Dokumentiert ist nur die zehnjährige Aufbewahrung der Kommissionsakten.
  • Selbstprüfung und Fallzahlen. Kein Selbstprüfungsangebot gefunden, keine veröffentlichte Statistik. Es gibt einen Workshop „Vorsicht Plagiat – richtig zitieren im Studium“ — Lehre, kein Werkzeug.
  • Ob die Promotionsordnungen ihre Erklärungsformel um KI ergänzt haben. Nicht ermittelt.

Vor der Abgabe

  • Fordern Sie die Satzung zur Redlichkeit an. Sie gilt universitätsweit und betrifft Sie. Prüfungsamt oder Dezernat Recht und Gremien, eine E-Mail, schriftliche Antwort aufheben.
  • Fragen Sie Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer schriftlich nach der KI-Regel. Für Haus- und Abschlussarbeiten gibt es keine veröffentlichte universitätsweite Vorgabe; die Leitlinie gilt Dissertationen.
  • Wenn Sie promovieren: Offenlegung in die eidesstattliche Erklärung. Wann, wo, warum, in welchem Umfang, mit Nennung der Werkzeuge und ihres Zwecks — so verlangt es die Leitlinie.
  • Prüfen Sie jede Literaturangabe einzeln. Die Leitlinie benennt erfundene oder fehlerhafte Quellenangaben ausdrücklich als typischen Fehler. Das ist der Mangel, der am schnellsten auffällt.
  • Anonymisieren Sie Prompts, wenn Sie ein externes System nutzen, und bevorzugen Sie die hausinternen Dienste — die Leitlinie nennt YoKI und die Academic Cloud.
  • Denken Sie an Bearbeitung und Übersetzung. Auch Glättung des eigenen Textes fällt nach dem Wortlaut in die Deklarationspflicht, nicht nur die Texterzeugung.

Wenn Sie vor der Abgabe wissen möchten, welche Stellen Ihres Textes maschinell wirken, können Sie unseren KI-Check benutzen. Fairerweise dazu: Unsere veröffentlichten Fehlerraten sind auf englischen und deutschen Korpora gemessen, und kein Detektor — unserer eingeschlossen — liefert einen Beweis. Ein Ergebnis ist ein Hinweis auf Textmerkmale, nichts weiter.

Quellen

Geprüft am 4. September 2026 an den Originaldokumenten. Die KI-Leitlinie trägt kein Datum; die Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen war nicht abrufbar und ist deshalb hier nicht verlinkt.

Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre Prüfungsordnung und die Auskunft Ihres Prüfungsamts.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es an der Universität Heidelberg eine Regel für KI in Hausarbeiten und Abschlussarbeiten?

Nicht in den von uns geprüften verbindlichen Texten. Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (28.09.2021) und die Ergänzende Prüfungsordnung (2. Februar 2022) enthalten keine KI-Vokabel. Die einzige veröffentlichte KI-Regel Heidelbergs sind die Leitlinien „Nutzung von KI-Anwendungen für Dissertationen“ — sie richten sich an Promovierende, nicht an Bachelor- oder Masterstudierende, und die Seite trägt kein Datum. Für Ihre Hausarbeit ist deshalb die Vorgabe Ihres Fachs oder Ihrer Prüferin maßgeblich; fragen Sie schriftlich nach.

Welche Plagiatssoftware setzt die Universität Heidelberg ein?

Kein Produkt wird in einer von uns erreichbaren Primärquelle genannt — weder in der GWP-Satzung noch in der Ergänzenden Prüfungsordnung noch auf den Studium-Seiten. Heidelberg bietet allerdings einen Workshop „Vorsicht Plagiat – richtig zitieren im Studium“ an; das ist Lehre, kein Erkennungswerkzeug. Verlässliche Auskunft gibt Ihnen nur Ihr Prüfungsamt.

Muss ich KI-Nutzung in meiner Dissertation in die eidesstattliche Erklärung schreiben?

Die Leitlinien für Dissertationen sagen genau das: „Die Offenlegung ist in die eidesstattliche Erklärung der Dissertation zu integrieren.“ Verlangt wird eine explizite Deklaration — wann, wo, warum und in welchem Umfang KI eingesetzt wurde, mit Nennung der konkreten Werkzeuge und ihres Verwendungszwecks. Wichtig zur Einordnung: Diese Anforderung steht in einer undatierten Leitlinie. Ob die Erklärungsformel Ihrer Promotionsordnung selbst geändert wurde, konnten wir nicht feststellen — prüfen Sie den Wortlaut Ihrer Fakultät.

Gibt es an der Universität Heidelberg eine Satzung für Redlichkeit im Studium?

Ja. Die Universität bestätigt auf ihrer eigenen Seite zur guten wissenschaftlichen Praxis: „Darüber hinaus gibt es eine Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen, die universitätsweit Gültigkeit hat.“ Ihr Text war für uns aber nicht abrufbar — der Dokumentspeicher ist über Slugs adressiert, die Suchendpunkte antworten mit 404, und der Begriff kommt in keiner der 11.837 Adressen der Sitemap vor. Existenz belegt, Inhalt nicht ermittelt. Fordern Sie sie bei Ihrem Prüfungsamt an.

Ist die SRH Hochschule Heidelberg dieselbe Universität?

Nein. Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ist eine staatliche Universität; die SRH Hochschule Heidelberg ist eine eigenständige private Hochschule mit eigener Rahmenprüfungsordnung und eigenem Studienvertrag. Die Regeln unterscheiden sich, deshalb haben wir dafür eine eigene Seite.

Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos

Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.

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