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Uni Kassel: das KI-Urteil, Turnitin und was daraus folgt

|10 min Lesezeit

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Die kurze Antwort

Am 25. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel zwei Klagen von Studierenden abgewiesen, die sich gegen Täuschungsentscheidungen wegen KI-Nutzung gewehrt hatten. Beide Arbeiten waren mit „nicht bestanden“ bewertet worden, beide Studierenden zusätzlich von der Wiederholung ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte die Universität. Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen — das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Für Studierende ist das die derzeit greifbarste Antwort auf die Frage, was bei nachgewiesener KI-Nutzung tatsächlich passiert. Und sie fällt deutlicher aus, als viele erwarten: nicht nur die Note, sondern auch der Wiederholungsversuch.

Das Urteil vom 25. Februar 2026

  • Gericht:Verwaltungsgericht Kassel, 7. Kammer.
  • Aktenzeichen: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS.
  • Betroffene Arbeiten: eine Bachelorarbeit in der Informatik und eine Masterseminararbeit im Verwaltungsrecht.
  • Entscheidung der Hochschule: beide Prüfungsleistungen für „nicht bestanden“ erklärt, beide Studierende wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen.
  • Ergebnis: Klagen abgewiesen. Das Gericht sah die Studierenden als solche an, die sich unzulässiger Hilfsmittel bedient haben.

Zwei Details lohnen die Aufmerksamkeit. Erstens betrifft das eine Verfahren eine Bachelorarbeit — also keine Klausur unter Aufsicht, sondern genau die Textsorte, um die es in dieser Serie geht. Zweitens ging es nicht nur um die Note: Der Ausschluss von der Wiederholung ist die härtere Folge und in der Praxis diejenige, die ein Studium beendet.

Warum KI nicht wie eine Google-Recherche behandelt wird

Das Hauptargument der Verteidigung ist naheliegend und wird in Foren ständig vorgetragen: Ein Sprachmodell sei ein Rechercheinstrument wie eine Suchmaschine. Das Gericht ist dem nicht gefolgt.

Die Erstellung von Textpassagen durch Künstliche Intelligenz sei nicht mit einer klassischen Quellenrecherche durch Google gleichzusetzen, weil bei der Nutzung von KI eine eigenständige Aus- und Verwertung nicht mehr stattfinde — und weil die KI nicht als Quelle zitiert werde. Und weiter:

„Werde ein wissenschaftlicher Text mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt, ohne dies kenntlich zu machen, verstoße das bereits gegen die Regeln [guter wissenschaftlicher Praxis].“

Das deckt sich mit der Linie, die im bayerischen Prüfungsrecht seit 2023 vertreten wird: Zitierpflicht für ein Sprachmodell nein, Angabepflicht ja — siehe KI-Regeln an bayerischen Hochschulen. Neu ist, dass ein Gericht es bestätigt hat.

Wichtig ist die Gegenausnahme, die das Gericht ausdrücklich nennt: Anders könne dies zu beurteilen sein, wenn die Nutzung in der Prüfungsordnung unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zugelassen sei. Wo Ihre Hochschule KI erlaubt und die Bedingungen benennt, gelten diese Bedingungen — und nicht der Umkehrschluss aus diesem Urteil.

Woran das Gericht KI-Nutzung erkennt

Der praktisch aufschlussreichste Teil. Das Gericht nennt Indizien für KI-generierte Inhalte — und keines davon ist ein Detektor-Prozentwert:

  • Häufig gewählte, sich übermäßig oft wiederholende positiv wertende Formulierungen zu eigentlich neutralen Inhalten.
  • Sich wiederholende Zusammenfassungen.
  • Diskrepanzen zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung.
  • Auffällig schnelle Fertigstellung nach anfänglichen Verständnisproblemen.

Das dritte Indiz ist das stärkste, und es ist auch das, gegen das keine Software hilft: die Lücke zwischen dem, was auf dem Papier steht, und dem, was Sie in der Rücksprache erklären können. Wer seine eigene Arbeit nicht mündlich verteidigen kann, hat ein Problem, das kein Bericht löst.

Für uns ist dieser Befund unbequem und trotzdem richtig: Er bestätigt, was auch die Universitäten selbst über Prüfsoftware schreiben — die TU München hält in ihren Nutzungsbedingungen fest, dass die Software „in keinem Fall“ eine Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis feststellen kann, und die Uni Kassel formuliert, dass Software die Erkennung unterstützen, einen Plagiatsnachweis aber nicht abschließend erbringen kann. Auch unsere eigenen gemessenen Fehlerquoten sind Wahrscheinlichkeiten und kein Beweis.

Noch nicht rechtskräftig

Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Entscheidung stammt aus der ersten Instanz und kann überprüft werden.

Das ist kein Formalhinweis. „Grundsätzliche Bedeutung“ heißt, dass das Gericht die Rechtsfragen selbst für klärungsbedürftig hält — es geht um verallgemeinerungsfähige Regeln zur KI-Nutzung in Hochschulprüfungen und zum Nachweis ihres Einsatzes. Wenn Sie diesem Urteil in einer Diskussion begegnen, ist die richtige Einordnung: ein deutliches Signal, keine abschließend geklärte Rechtslage.

Wie die Uni Kassel Turnitin einsetzt

Die Praxis der Hochschule ist zurückhaltender, als das Urteil vermuten lässt:

  • Software: Turnitin Similarity, verfügbar für Lehrende.
  • Kein Flächenscan. Die Anwendung liegt bei den Fachbereichen, und die Konferenz der Studiendekaninnen und Studiendekane hat sich dafür ausgesprochen, die Software nur in begründeten Einzelfällen einzusetzen — bei einem Anfangsverdacht auf Täuschung.
  • Anonymisierung ist Pflicht. Vor dem Upload müssen aus Datenschutzgründen alle personenbezogenen Daten entfernt werden — aus dem Dokument und aus dem Dateinamen.
  • Vorher klären. Lehrende sollen mit dem zuständigen Prüfungsamt abklären, ob der geplante Einsatz in ihrer Veranstaltung zulässig ist.
  • Software ist kein Beweis. Die Hochschule hält ausdrücklich fest, dass Softwareunterstützung bei der Erkennung helfen kann, einen Plagiatsnachweis aber nicht abschließend erbringt.

Die Anonymisierungspflicht ist bemerkenswert, weil sie dieselbe Logik verfolgt wie die Empfehlung der TU München, Arbeiten anonym einzureichen — dort ausdrücklich als etwas formuliert, das zugelassen werden muss.

Was daraus praktisch folgt

  1. Die Software ist nicht das Risiko. Kassel scannt nicht flächendeckend, und die Indizien des Gerichts sind stilistisch und mündlich. Wer auf einen sauberen Bericht baut, sichert die falsche Flanke ab.
  2. Die Rücksprache ist der Prüfstein. Sie sollten jede Seite Ihrer Arbeit mündlich erklären können. Das ist zugleich der beste Schutz gegen einen falschen Verdacht.
  3. Offenlegen kostet nichts, Verschweigen alles. Undeklarierte Nutzung verstößt nach dem Gericht bereits gegen die Regeln — unabhängig davon, wie gut der Text ist. Formulierungen stehen in unserer Anleitung zur eidesstattlichen Erklärung.
  4. Prüfen Sie, ob Ihre Prüfungsordnung KI ausdrücklich regelt. Das Gericht sagt selbst, dass eine ausdrückliche Zulassung die Bewertung ändern kann.
  5. Dokumentieren Sie Ihren Schreibprozess. Versionsverläufe, Notizen, Zwischenstände. Wenn der Nachweis über Indizien läuft, sind Gegenindizien Ihr wichtigstes Mittel — dazu Plagiats- oder KI-Vorwurf: was tun.

Quellen

Geprüft am 3. September 2026. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Berufung wurde zugelassen.

Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre Prüfungsordnung und die Auskunft Ihres Prüfungsamts.

Häufig gestellte Fragen

Was hat das Verwaltungsgericht Kassel zur KI-Nutzung entschieden?

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat am 25. Februar 2026 zwei Klagen von Studierenden abgewiesen (7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS). Die Universität Kassel hatte eine Bachelorarbeit in Informatik und eine Masterseminararbeit im Verwaltungsrecht wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz für „nicht bestanden“ erklärt und die Studierenden zusätzlich von der Wiederholung ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte die Hochschule.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Nein. Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Entscheidung ist damit erstinstanzlich und kann noch überprüft werden. Wer sie als abschließend geklärte Rechtslage zitiert bekommt, sollte nachfragen — bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz ist sie ein starkes Signal, aber kein Schlusspunkt.

Warum ist KI-Nutzung nicht dasselbe wie eine Google-Recherche?

Das war das zentrale Argument der Kläger und das Gericht ist ihm nicht gefolgt. Die Erstellung von Textpassagen durch Künstliche Intelligenz sei nicht mit klassischer Quellenrecherche durch Google gleichzusetzen, weil bei der KI-Nutzung eine eigenständige Aus- und Verwertung nicht mehr stattfinde und die KI nicht als Quelle zitiert werde. Wird ein wissenschaftlicher Text mithilfe von KI erstellt, ohne dies kenntlich zu machen, verstößt das nach dem Gericht bereits gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Woran erkennt eine Hochschule, dass ein Text mit KI erstellt wurde?

Das Gericht nennt mehrere Indizien, und bemerkenswerterweise ist kein einziges ein Detektor-Prozentwert: häufig gewählte, sich übermäßig oft wiederholende positiv wertende Formulierungen zu eigentlich neutralen Inhalten, sich wiederholende Zusammenfassungen, Diskrepanzen zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung sowie eine auffällig schnelle Fertigstellung nach anfänglichen Verständnisproblemen. Das stärkste davon ist die Lücke zwischen dem, was auf dem Papier steht, und dem, was in der Rücksprache erklärt werden kann.

Prüft die Uni Kassel jede Arbeit mit Turnitin?

Nein, und das ist ungewöhnlich. Die Universität Kassel setzt Turnitin Similarity ein, die Anwendung liegt aber in der Verantwortung der Fachbereiche, und die Konferenz der Studiendekaninnen und Studiendekane hat sich dafür ausgesprochen, Plagiatserkennungssoftware nur in begründeten Einzelfällen einzusetzen — bei einem Anfangsverdacht auf Täuschung. Vor dem Upload müssen zudem aus Datenschutzgründen alle personenbezogenen Daten aus Dokument und Dateiname entfernt werden.

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Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.

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