Plagiatsprüfung Uni Stuttgart: § 17, Fristen und KI-Regeln
Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos
Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.
Die kurze Antwort
Die Universität Stuttgart nennt öffentlich keine Plagiatssoftware. Sie hat dafür etwas Selteneres: eine schriftliche Anweisung an ihre Prüfenden, wie mit KI-Verdacht umzugehen ist — einschließlich der Feststellung, dass KI-Erkennungstools keine gerichtsfesten Beweise liefern und die Arbeit im Zweifel regulär zu bewerten ist.
Für die Folgen gilt § 17, der in allen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen gleich lautet: Täuschung führt zu „nicht ausreichend“, schwerwiegende Fälle zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen — und damit zur Exmatrikulation im Fach.
Wie ein Verdacht geprüft wird
Wir verkaufen selbst eine KI-Analyse, und trotzdem gehört dieser Abschnitt an den Anfang, weil er stimmt. Die Universität Stuttgart schreibt ihren Prüfenden:
„Die aktuell existierenden KI-Erkennungstools liefern keine gerichtsfesten Beweise, da ihre Ergebnisse unzuverlässig und manipulierbar sind.“
Und deutlicher noch:
„es ist für Hochschulen praktisch unmöglich, zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine Prüfungsleistung mithilfe von KI erstellt wurde.“
Das deckt sich mit dem, was andere Hochschulen zu ihren eigenen Werkzeugen sagen — die TU München hält fest, dass Software „in keinem Fall“ eine Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis feststellen kann (siehe TUM), die Uni Kassel formuliert dasselbe (siehe Kassel). Auch unsere eigenen gemessenen Fehlerquoten sind Wahrscheinlichkeiten und kein Beweis.
Was bei einem Verdacht tatsächlich passiert
Hier steht der Satz, der für Betroffene der wichtigste dieser ganzen Serie sein dürfte:
„Sofern im Falle eines Täuschungsverdachtes durch den Einsatz von KI weder ein direkter Nachweis noch ein Nachweis des Täuschungsversuches über den Beweis des ersten Anscheines möglich ist, dann ist die Arbeit des Studierenden regulär zu bewerten.“
Ein Verdacht allein trägt also nichts. Dazu kommt eine ausdrückliche Schranke: Es ist „nicht gestattet“, Studierende im Rahmen der Überprüfung eines Täuschungsversuchs noch einer ergänzenden mündlichen Prüfung zu unterziehen. Wer also unter Verdacht steht und zu einem Gespräch gebeten wird, das wie eine Nachprüfung aussieht, sollte das wissen.
Was den Nachweis dennoch tragen kann, ist der Anscheinsbeweis. Stuttgart nennt als typisches Indiz „die Zitierung aus Quellen, die es gar nicht gibt“ — also erfundene Literatur, der häufigste und am leichtesten prüfbare Fehler beim Einsatz von Sprachmodellen. Die Handreichung verweist dafür auf den Beschluss des VG München vom 28.11.2023 (M 3 E 23.4371), die erste Gerichtsentscheidung zu dieser Rechtsfrage. Inzwischen gibt es mehr: Das VG Kassel hat 2026 zwei Klagen abgewiesen und dabei Indizien benannt, die ebenfalls ohne Software auskommen — nachzulesen auf unserer Kassel-Seite.
Bemerkenswert am Rande: Stuttgart rät den Prüfenden davon ab, studentische Arbeiten zur Auswertung in KI-Werkzeuge einzugeben — das sei „aus urheberrechtlicher Perspektive problematisch“ ohne vorherige Genehmigung der Prüflinge. Und Studierende können „aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dazu verpflichtet werden“, einen privaten Account für KI-Werkzeuge anzulegen.
Welche Plagiatssoftware? Der ehrliche Stand
Öffentlich nicht dokumentiert. Weder der Leitfaden zur Plagiatsprävention für Studierende noch die Handreichung für Prüfende nennt ein Produkt; die Begriffe „Software“ und „Plagiatserkennung“ kommen in der Handreichung nicht vor.
Kommerzielle Ratgeberseiten nennen für Stuttgart Konkretes. Aus Universitätsquellen lässt sich das nicht belegen, deshalb steht hier kein Produktname. Was belegt ist, ist ein menschlicher, verdachtsgetriebener Ablauf: „Liegt ein Plagiatsverdachtsfall vor, obliegt den Prüfenden die Entscheidung, wie schwerwiegend dieser einzuschätzen ist.“
Zur Einordnung von Prozentwerten, falls Sie doch einen Bericht in die Hand bekommen: Wie viel Prozent Plagiat sind erlaubt?
§ 17: von der Note zur Exmatrikulation
Stuttgart hat den Vorteil, dass die Regelung überall gleich lautet: § 17 „Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß“ steht in sämtlichen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen.
- Grundfolge: Bei Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel gilt das Modul beziehungsweise die Masterarbeit als „nicht ausreichend“ bewertet.
- Der Versuch genügt. „Nach der Prüfungsordnung genügt bereits der Versuch einer Täuschung.“
- Schwerwiegende Fälle: Der Prüfungsausschuss kann von der Erbringung weiterer Studien- und Prüfungsleistungen ausschließen.
- Was das bedeutet: „Der Ausschluss von der Erbringung weiterer Studien- und Prüfungsleistungen führt dazu, dass in dem Studiengang keine weiteren Studien- und Prüfungsleistungen mehr abgelegt werden können. Dies führt zur Exmatrikulation im jeweiligen Fach.“
- Fünf Jahre rückwirkend: Die Note kann „innerhalb von fünf Jahren nach Aushändigung des Zeugnisses“ berichtigt werden.
Als schwerwiegende Fälle werden ausdrücklich genannt: Ghostwriting, das gekaufte Vollplagiat, der Wiederholungsfall — und der „nicht regelkonforme Einsatz von KI-Tools in schweren Fällen“. KI steht damit in derselben Kategorie wie eine gekaufte Arbeit, wenn der Fall schwer wiegt.
Für Promotionen greifen § 16 und § 17 der Promotionsordnung: Bewertung mit „nicht bestanden“, in schwerwiegenden Fällen Ausschluss von einem weiteren Promotionsverfahren, und nach Aushändigung der Urkunde die Rücknahme der Promotion nach § 48 LVwVfG.
KI-Regeln: dezentral und ausdrücklich unfertig
Eine universitätsweit verbindliche KI-Richtlinie für Prüfungen gibt es nicht. Stuttgart delegiert und sagt das offen: „Die fachspezifischen Regelungen und Bagatellgrenzen sind jeweils an den Instituten (bei den Prüfenden) zu erfragen.“ Und: „Es gibt derzeit keine einheitliche wissenschaftliche Praxis und auch keinen verbindlichen Zitierstandard für KI-generierte Texte.“
Auch die zentrale Handreichung für Prüfende ordnet sich selbst bescheiden ein. Sie stammt vom Juli 2023 (Version 1.0) und beschreibt sich als „Impuls in der Anfangsphase einer Diskussion“, der den Stand „zum Zeitpunkt ihrer Erstellung im Juli 2023“ wiedergibt und ausdrücklich „kein Rechtsgutachten“ ist. Rechnen Sie also damit, dass Ihr Institut inzwischen weiter ist als dieses Papier.
Auf Fakultätsebene gibt es Konkreteres. Die Fakultät 8 (Mathematik und Physik) lässt KI-gestützte Schreibwerkzeuge bei unbeaufsichtigten schriftlichen Arbeiten als Hilfsmittel zu — mit einer bemerkenswerten Zusatzformulierung: „Die Nutzung […] ist freiwillig und wird explizit nicht empfohlen.“ Und: „Generell unterliegt die Nutzung […] der Kennzeichnungspflicht“, samt erweiterter Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten.
Die Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis vom 30. Juni 2023 enthält keine KI-Regelung. Damit gehört Stuttgart zur Gruppe jener Hochschulen, deren Prüfungsordnung zu KI schweigt und bei denen die Frage über den Hilfsmittelbegriff und die Eigenständigkeitserklärung läuft — anders als etwa Leipzig, das KI 2025 ausdrücklich in seine Satzung aufgenommen hat.
Praktische Konsequenz für Sie: Fragen Sie am Institut, nicht im Internet — und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Formulierungen für die Offenlegung stehen in unserer Anleitung zur eidesstattlichen Erklärung.
Quellen
Geprüft am 3. September 2026. Die zentrale Handreichung für Prüfende ist von Juli 2023 und bezeichnet sich selbst als vorläufig.
- Universität Stuttgart: Handreichung für Prüfende — KI-Werkzeuge und Prüfungen — Juli 2023, Version 1.0. Beweisfragen, Anscheinsbeweis, urheberrechtliche Hinweise.
- Universität Stuttgart: Leitfaden Plagiatsprävention für Studierende — Stand 14.07.2025. § 17, schwerwiegende Fälle, Fünfjahresfrist.
- Universität Stuttgart: Handreichung KI-Werkzeuge der Fakultät 8 — Stand November 2023.
Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre Prüfungsordnung und die Auskunft Ihres Prüfungsausschusses.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Uni Stuttgart nachweisen, dass ich KI benutzt habe?
Nach ihrer eigenen Handreichung in aller Regel nicht. Dort steht wörtlich, dass die aktuell existierenden KI-Erkennungstools „keine gerichtsfesten Beweise“ liefern, „da ihre Ergebnisse unzuverlässig und manipulierbar sind“, und dass es für Hochschulen „praktisch unmöglich“ sei, zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine Prüfungsleistung mithilfe von KI erstellt wurde. Das ist keine Entwarnung — es verschiebt die Frage nur von der Software auf Indizien und auf Ihre Erklärung.
Was passiert, wenn der Verdacht nicht bewiesen werden kann?
Dann wird Ihre Arbeit normal bewertet. Die Handreichung ist an diesem Punkt eindeutig: Sofern bei einem Täuschungsverdacht durch KI-Einsatz weder ein direkter Nachweis noch ein Nachweis über den Beweis des ersten Anscheins möglich ist, „dann ist die Arbeit des Studierenden regulär zu bewerten“. Ausdrücklich nicht gestattet ist es außerdem, Sie zur Überprüfung des Verdachts noch einer ergänzenden mündlichen Prüfung zu unterziehen.
Welche Plagiatssoftware nutzt die Universität Stuttgart?
Das ist öffentlich nicht dokumentiert. Weder der Leitfaden für Studierende noch die Handreichung für Prüfende nennt ein Produkt. Kommerzielle Ratgeberseiten behaupten Konkretes dazu; belegen lässt sich das aus Universitätsquellen nicht, und diese Seite nennt deshalb kein Produkt. Was dokumentiert ist, ist ein menschlicher Prozess: Liegt ein Verdachtsfall vor, obliegt den Prüfenden die Entscheidung, wie schwerwiegend er einzuschätzen ist.
Was steht in § 17 der Prüfungsordnung?
§ 17 heißt in sämtlichen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Universität Stuttgart „Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß“. Bei einem Täuschungsversuch gilt das betreffende Modul beziehungsweise die Masterarbeit als „nicht ausreichend“ bewertet; in schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss von der Erbringung weiterer Studien- und Prüfungsleistungen ausschließen. Dieser Ausschluss führt zur Exmatrikulation im jeweiligen Fach. Bereits der Versuch genügt.
Gilt der nicht gekennzeichnete KI-Einsatz als schwerwiegender Fall?
In schweren Fällen ja. Der „nicht regelkonforme Einsatz von KI-Tools in schweren Fällen“ wird ausdrücklich neben Ghostwriting und dem gekauften Vollplagiat als Beispiel für einen schwerwiegenden Fall genannt — also für die Kategorie, in der der Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen und damit die Exmatrikulation im Raum steht.
Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos
Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.
Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.