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Plagiatsprüfung CODE University: ein Monat Widerspruch, Anhörung, Akteneinsicht

|10 Min. Lesezeit

Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos

Die ersten 1.500 Wörter kostenlos, ohne Anmeldung. Bei jedem Ergebnis steht, wie oft dieses Urteil bei nachweislich menschlich geschriebenen Texten falsch liegt — das veröffentlicht sonst niemand.

Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.

Die kurze Antwort

Die CODE University veröffentlicht als Einzige unter den hier untersuchten privaten Hochschulen einen vollständigen Rechtsbehelfsweg: Entscheidungen über Täuschung und Ordnungsverstöße tragen eine Rechtsbehelfsbelehrung, Sie haben einen Monat für einen schriftlichen Widerspruch beim Prüfungsausschuss, und Ihnen ist ausdrücklich Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

Das ist ein echtes, benutzbares Recht — und es ist die praktisch wichtigste Auskunft dieser Seite. Was die Prüfungsordnung dagegen zu Plagiaten und zu KI sagt, ist schnell erzählt: nichts. Die operativen Regeln liegen auf Modulebene und werden im internen Wiki und in Slack kommuniziert. Beides erklären wir weiter unten.

Ein Monat Widerspruch — der Weg im Wortlaut

Das Kerndokument ist die „Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der CODE University of Applied Sciences“ — kurz RSPO. Sie ist gründlich datiert: „Stand: 11. April 2025 | Version 2.0.4“, verabschiedet durch den Akademischen Senat am 11. April 2025 und genehmigt durch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege am 4. März 2025.

Die Regelungsseite der Hochschule erklärt außerdem ihren eigenen Status: Die dort bereitgestellten Dokumente seien die maßgeblichen Fassungen, englische Übersetzungen dienten nur der Information, und im Auslegungskonflikt sei der deutsche Wortlaut bindend. Das ist eine seltene und nützliche Klarstellung — Sie wissen, welchen Text Sie zitieren müssen.

Der Rechtsbehelf steht in § 17 Abs. 4:

„Entscheidungen nach Abs. (2) und (3) sind mit Rechtsbehelfsbelehrungen zu versehen. Studierende können gegen Entscheidungen nach Abs. (2) und (3) innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss durch Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Studierenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung) zu geben.“

Und für belastende Prüfungsentscheidungen allgemein, § 25 Abs. 1:

„Sofern Studierende gegen sie belastende und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Studien-/Prüfungsentscheidungen (endgültig nicht bestandene Prüfung) Widerspruch einlegen möchten, müssen sie diesen innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Studien-/Prüfungsentscheidung gegenüber dem Prüfungsausschuss erklären.“

§ 24 Abs. 3 hält für die nachträgliche Ungültigkeit ergänzend fest: „Das Recht zur Anhörung ist zu gewährleisten.“

Was Sie daraus praktisch mitnehmen sollten:

  • Die Frist ist kurz und sie läuft. Ein Monat ab Bekanntgabe. Notieren Sie das Datum der Bekanntgabe, sobald Sie die Entscheidung erhalten, und rechnen Sie rückwärts.
  • Die Belehrung ist Pflicht. Wenn eine belastende Entscheidung ohne Rechtsbehelfsbelehrung kommt, ist das ein Mangel — und in der Regel wirkt sich das auf die Frist aus. Weisen Sie darauf hin.
  • Schriftform. Widerspruch schriftlich, beim Prüfungsausschuss. Nicht mündlich im Gespräch, nicht bei der Betreuung.
  • Die Anhörung ist Ihr Auftritt. Sie ist nicht optional und nicht bloß Formalie: „Studierenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ Bereiten Sie sie vor.

Für die Anhörung zählt genau eines: Können Sie zeigen, wie die Arbeit entstanden ist? Datierte Zwischenfassungen, Rechercheprotokoll, Notizen zu Methodenentscheidungen. Wie man so eine Spur ohne Aufwand hinterlässt, steht in Beweisen, dass du selbst geschrieben hast; das konkrete Vorgehen bei einem KI-Vorwurf in KI-Vorwurf: was tun.

Akteneinsicht: ein Jahr lang

Ein zweites Recht, das man kennen sollte, weil man es oft zu spät nutzt. § 25 Abs. 2:

„Studierende können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Einsicht in ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüfenden und die Prüfungsprotokolle nehmen.“

Das Gutachten ist der Punkt. Wenn Sie wissen wollen, worauf sich ein Vorwurf oder eine Bewertung stützt, steht es dort — und nicht in einer Zahl. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bevor Sie über einen Widerspruch entscheiden, und beachten Sie, dass die beiden Fristen unterschiedlich lang sind: ein Jahr für die Einsicht, ein Monat für den Widerspruch.

§ 17 und § 24: was Ihnen droht

Die Sanktionsseite ist ebenfalls vollständig veröffentlicht. § 17:

„(1) Eine Prüfungsleistung gilt als „nicht bestanden“, wenn Studierende versuchen, ihre Prüfungsleistung durch ordnungswidrige Handlungen wie Täuschungshandlungen (z. B. nicht zugelassene Hilfsmittel oder Verstoß gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens) zu verbessern. Auch die Hilfe zur Täuschung kann sanktioniert werden. Die Prüferin (oder die sachkundige Beisitzerin) informiert den Prüfungsausschuss über Täuschungshandlungen.“

„(2) Stören Studierende den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung, kann die Prüferin (bzw. die aufsichtsführende Person) betreffende Studierende von der Prüfung im Einzelfall auch ausschließen. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen und dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis zu geben.“

„(3) Bei Ordnungsverstößen kann der Prüfungsausschuss Studierende von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.“

Und für den Fall, dass etwas erst nach dem Abschluss auffällt, § 24 („Ungültigkeit der Abschlussprüfung und Aberkennung des Abschlussgrads“):

„(1) Haben Studierende bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Bewertung für diejenigen Prüfungsleistungen, bei der die Studierenden getäuscht haben, entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.“

„(4) Treffen die Voraussetzungen aus Absatz (1) zu, ist das Zeugnis einzuziehen und ggf. durch ein neues zu ersetzen.“

Drei Beobachtungen, die man leicht überliest.

Erstens: Der Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen ist die eigentlich harte Stufe. Er klingt technisch, wirkt aber terminal — warum, steht im nächsten Abschnitt.

Zweitens: Es gibt keine Ausschlussfrist nach oben. Für eine nachträglich bekannt gewordene Täuschung nennt die RSPO keine zeitliche Grenze. Die Frankfurt School zieht dieselbe Linie nach fünf Jahren ab Zeugnisdatum; CODE tut das nicht. Das ist ein spürbarer Unterschied.

Drittens: Trotz der Überschrift steht dort kein Verfahren zur Aberkennung des Grades. § 24 ist mit „Aberkennung des Abschlussgrads“ überschrieben, spricht im operativen Text aber von Berichtigung der Bewertung und Einziehung des Zeugnisses. Ein gesondertes Entziehungsverfahren ist nicht ausbuchstabiert. Wir tragen das hier nach, statt es aus der Überschrift zu erschließen.

Was ein Ähnlichkeitswert überhaupt bedeutet, falls Ihnen einer vorgehalten wird, steht in Wie viel Prozent Plagiat sind erlaubt?

Warum der Ausschluss den Studienvertrag berührt

Die CODE University regelt etwas, das andere in den Vertrag auslagern, in der Prüfungsordnung selbst — und deshalb ist es nachlesbar. § 2 Abs. 4:

„Studierende, die über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Prüfungsleistungen erbracht haben, ohne beurlaubt zu sein … können exmatrikuliert werden. … Die Exmatrikulation nach Abs. (4) stellt zugleich einen wichtigen Grund zur Kündigung des Studienvertrags dar. Mit der Exmatrikulation und Kündigung des Studienvertrags endet das Studienverhältnis zur Hochschule zum Ende des jeweiligen Semesters.“

Und im selben Absatz: „Gleiches gilt, wenn Studierende eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht haben.“

Damit schließt sich der Kreis zu § 17 Abs. 3: Wer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausgeschlossen ist, kann eine erforderliche Leistung nicht mehr erbringen. Die Kette lautet also: Ordnungsverstoß → Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen → Exmatrikulation → Kündigung des Studienvertrags.

Das ist die zweite Ebene, die es an staatlichen Universitäten nicht gibt: An einer privaten Hochschule sind Sie nicht nur immatrikuliert, Sie sind Vertragspartei. Bei der WHU stehen dafür Abmahnung und fristlose Kündigung in den Regelungen; die Frankfurt School formuliert die Kündigung im Indikativ.

Was mit bereits gezahlten Studiengebühren geschieht, ist nirgends veröffentlicht. Der Studienvertragstext und etwaige AGB sind nicht öffentlich. Das einzige Dokument, das Ihnen darüber Auskunft gibt, ist Ihr eigener Vertrag. Lesen Sie ihn einmal, bevor es relevant wird — insbesondere die Abschnitte zu Kündigung und Zahlung. Und wenn Ihre Finanzierung über einen Dritten läuft, lesen Sie auch diese Vereinbarung.

Nebenbei belegt die Datenschutzerklärung zum Studienvertrag, dass die Verfolgung von Fehlverhalten ein erklärter Verarbeitungszweck ist: Genannt werden „examinations, monitoring and managing academic progress, monitoring and managing academic misconduct“. Personen- und Abschlussdaten werden nach dem Abschluss „in perpetuity“ aufbewahrt, sofern Sie nichts anderes verlangen; Finanzunterlagen bis zu sechs Jahre nach Ende des Geschäftsjahres.

Das Wort „Plagiat“ kommt in der Ordnung nicht vor

Eine Volltextsuche der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (rund 7.400 Wörter) findet null Vorkommen von „Plagiat“. Stattdessen die allgemeine Formel aus § 17 Abs. 1: „nicht zugelassene Hilfsmittel oder Verstoß gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens“.

Für Sie ändert das wenig — ein Plagiat ist ein Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens, und die Vorschrift greift. Es ändert aber etwas an dem, was diese Seite Ihnen sagen kann: Es gibt keine veröffentlichte Definition dessen, was CODE als Plagiat wertet, keine Schwellen, keine Beispiele. Was in Ihrem Modul gilt, sagt Ihre Lehrperson.

Kein Produkt wird genannt. Weder eine Plagiatssoftware noch ein KI-Detektor findet sich irgendwo auf code.berlin. Diese Seite nennt deshalb keines.

Die KI-Seite ohne KI-Regel

Hier liegt der bemerkenswerteste Befund — und er ist eine Fehlstelle, die man nur sieht, wenn man hinsieht.

Die Prüfungsordnung enthält null Vorkommen von „KI“, „künstlich“, „generativ“, „ChatGPT“ oder „Sprachmodell“. Und die Regelungsseite verlinkt für die Frage ausdrücklich auf eine eigene Seite: „AI at CODE — Learn more about how we are handling AI in our education“.

Diese Seite (sie trägt kein Datum) enthält Curriculum und Positionierung — KI-Module, Startups von Alumni, Publikationen —, zum Beispiel:

„At CODE, Artificial Intelligence isn’t just an academic topic – it’s a core element of everyday campus life. Students can choose from a variety of AI-related modules …“

„We nurture a growth mindset to encourage critical thinking, flexibility, and adaptability as well as ethical use of AI.“

Was dort nicht steht: eine Regel zum KI-Einsatz in bewerteten Arbeiten. Keine Liste des Erlaubten oder Verbotenen, keine Angabepflicht, keine Aussage zur Erkennung. Übrig bleibt die Wendung „ethical use of AI“ — eine Haltung, keine Vorgabe.

Wo die Regel dann liegt, sagt die Ordnung selbst:

„Die Lehrenden legen die Prüfungsform und deren Anforderungen zu Beginn des Semesters modulspezifisch fest und kommunizieren [sie] … innerhalb der ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit mündlich in den entsprechenden Lehrveranstaltungen und schriftlich in den elektronischen Kommunikationsmedien der Hochschule (Intranet und Slack).“

Die operative KI-Regel ist damit gesperrt, nicht abwesend: Sie existiert vermutlich modulweise, sie steht im Wiki oder in einem Slack-Kanal, und sie ist von außen nicht einsehbar. Die RSPO verweist auch an anderen Stellen wiederholt auf „das Intranet (Wiki) der Hochschule“.

Daraus folgen zwei sehr konkrete Handlungen für Sie:

  1. Sichern Sie in den ersten zwei Wochen jedes Moduls die Anforderungen. Die Ordnung verpflichtet die Lehrenden, sie dann schriftlich zu kommunizieren. Screenshot oder Kopie in Ihre eigenen Unterlagen — ein Slack-Verlauf ist keine Ablage.
  2. Fragen Sie im Zweifel ausdrücklich nach KI. „Ist der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge in dieser Abgabe erlaubt, und ist er anzugeben?“ Schriftlich, Antwort aufheben. Weil die Ordnung schweigt, ist diese Antwort das Einzige, worauf Sie sich später berufen können.

Zur allgemeinen Einordnung, welche Nutzung wo verläuft: KI-Nutzung an Hochschulen: die Regeln.

Zwei Versicherungen, keine davon um KI ergänzt

Die RSPO veröffentlicht gleich zwei Erklärungswortlaute — und der Unterschied zwischen ihnen ist praktisch. Für schriftliche Ausarbeitungen allgemein:

„Schriftliche Ausarbeitungen (mit Ausnahme von Klausuren) müssen außerdem eine Erklärung enthalten, in welcher die Studierende versichert, die Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfsmittel verfasst zu haben; eine Unterschrift ist entbehrlich.“

Für die Abschlussarbeit:

„Bei der Abgabe des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit hat die Studierende schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Versicherung muss eigenhändig unterschrieben werden. Der schriftliche Teil der Abschlussarbeit darf nicht ganz oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht worden sein.“

Keine der beiden ist um eine KI-Klausel ergänzt worden. Ein KI-Fall muss also über den Begriff Hilfsmittel laufen — „unzulässige Hilfsmittel“ bei Hausarbeiten, „keine anderen als die angegebenen … Hilfsmittel“ bei der Abschlussarbeit.

Und da liegt die eigentliche Gefahr, nicht bei einem Scanner: Wer ein Sprachmodell einsetzt und es nicht angibt, riskiert vor allem, dass die unterschriebene Versicherung nicht stimmt. Der sichere Weg ist deshalb banal — angeben. Eine offengelegte, erlaubte Nutzung kostet Sie nichts; eine verschwiegene setzt alles auf eine Unterschrift. Formulierungen stehen in unserer Anleitung zur eidesstattlichen Erklärung, ein Muster für den Anhang in KI-Verzeichnis: Vorlage.

Achten Sie auf das Detail bei der Abschlussarbeit: Die Versicherung ist eigenhändig zu unterschreiben. Bei Hausarbeiten ist die Unterschrift „entbehrlich“ — die Erklärung selbst ist es nicht.

Durchsuchbares PDF — Tatsache ohne Begründung

Eine Formvorschrift, die zum Thema gehört. Die RSPO bestimmt:

„Der schriftliche Teil der Abschlussarbeit ist gemeinsam mit der Erklärung nach Abs. 3 fristgerecht in einfacher schriftlicher und unterzeichneter Ausfertigung digital (PDF-Format in durchsuchbarer Lesefassung; Bildformat ohne Texterkennung ist nicht zulässig) beim Prüfungsamt einzureichen.“

Eingescannte Bilddateien sind also unzulässig; der Text muss maschinell lesbar sein. Einen Grund nennt die Ordnung nicht. Wir berichten das deshalb als Tatsache und nicht als Motiv — die Vorschrift auf eine Plagiatsprüfung zurückzuführen wäre eine Schlussfolgerung, für die es keine Quelle gibt. Barrierefreiheit, Archivierung und Zitierfähigkeit sind ebenso plausible Gründe.

Praktisch heißt es nur: Exportieren Sie aus Ihrem Textverarbeitungsprogramm nach PDF, drucken und scannen Sie nicht.

Was nicht veröffentlicht ist

  • Software. Weder eine Plagiats- noch eine KI-Erkennungslösung wird genannt.
  • Die KI-Regel selbst. Sie liegt auf Modulebene im Intranet-Wiki und in Slack — gesperrt, nicht abwesend.
  • Vergleichsbestand und Widerspruchsmöglichkeit dagegen. Nicht dokumentiert.
  • Selbstprüfung. Ob Studierende vorab selbst prüfen lassen können: nicht dokumentiert.
  • Beweismaßstab. Die RSPO regelt Verfahren, Anhörung und Rechtsbehelf vorbildlich — sagt aber nichts darüber, was als Nachweis genügt. Damit ist auch nicht geregelt, welches Gewicht ein Ähnlichkeits- oder KI-Wert tragen darf. Fragen Sie im Verfahren ausdrücklich danach.
  • Fallzahlen. Keine veröffentlicht.
  • Studienvertrag, AGB, gezahlte Gebühren. Nicht veröffentlicht.

Das ist übrigens kein CODE-Sonderfall: Von den fünf hier untersuchten privaten Hochschulen veröffentlicht keine Fallzahlen und keine einen Beweismaßstab, und nur eine sagt überhaupt etwas zur Zahlungspflicht. CODE ist dafür die Einzige, die den Rechtsweg vollständig ausschreibt — und das ist im Ernstfall mehr wert.

Vor der Abgabe

  • Sichern Sie die Modulanforderungen in den ersten zwei Wochen. Sie werden schriftlich kommuniziert, aber in Kanälen, die nicht Ihre Ablage sind. Kopieren Sie sie heraus.
  • Fragen Sie schriftlich nach der KI-Regel Ihres Moduls — erlaubt, und wenn ja, anzugeben? Antwort aufheben. Die Prüfungsordnung schweigt dazu.
  • Lesen Sie den Wortlaut Ihrer Versicherung. Bei der Abschlussarbeit ist sie eigenhändig zu unterschreiben, und sie deckt „Hilfsmittel“ ab — der Ort, an dem eine KI-Frage entschieden wird.
  • Zitieren Sie eigene frühere Arbeiten. Die Abschlussarbeit darf nicht ganz oder auszugsweise schon Gegenstand einer anderen Prüfung gewesen sein.
  • Geben Sie ein durchsuchbares PDF ab. Ein Scan ohne Texterkennung ist ausdrücklich unzulässig.
  • Hinterlassen Sie eine Spur. Datierte Fassungen und Notizen sind das, was Sie in einer Anhörung nach § 17 Abs. 4 tatsächlich vorlegen können.
  • Merken Sie sich die beiden Fristen. Ein Jahr für die Akteneinsicht, ein Monat für den Widerspruch. Die kürzere läuft zuerst.

Wenn Sie vorab wissen möchten, wie Ihr eigener Text auf einen Detektor wirkt, können Sie unseren KI-Check benutzen. Fairerweise dazu: Unsere veröffentlichten Fehlerquoten sind auf englischen und deutschen Korpora gemessen, und kein Detektor — unserer eingeschlossen — liefert einen Beweis. Warum solche Werkzeuge Nicht-Muttersprachler besonders häufig falsch einordnen, steht in KI-Detektoren und Nicht-Muttersprachler.

Quellen

Geprüft am 4. September 2026. Die CODE University veröffentlicht ihre Ordnungen vollständig und versioniert; die Dokumente werden von code.berlin verlinkt, liegen technisch aber auf einem Content-Delivery-Server. Die operativen Modulanforderungen sind nur intern zugänglich, und diese Seite behauptet nichts über deren Inhalt.

  • CODE University of Applied Sciences: Regulations — Übersichtsseite mit Grundordnung („last amended 01.04.2026“), Rahmenstudien- und Prüfungsordnung, Zugangs- und Zulassungsordnung („i.d.F. 11.11.2025“) sowie den studiengangsbezogenen Ordnungen; dort auch die Klarstellung, dass die deutschen Fassungen maßgeblich sind.
  • CODE University: Artificial Intelligence at CODE — die von der Regelungsseite verlinkte KI-Seite; ohne Datum, ohne Regel zum KI-Einsatz in bewerteten Arbeiten.
  • CODE University: Study Contract Privacy Policy — Verfolgung von Fehlverhalten als Verarbeitungszweck, Aufbewahrungsfristen; ohne Datum und Versionsnummer.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung („Stand: 11. April 2025 | Version 2.0.4“, verabschiedet durch den Akademischen Senat am 11. April 2025, genehmigt durch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege am 4. März 2025) ist von der oben verlinkten Regelungsseite als PDF abrufbar. Sie ist die Quelle für § 2, § 17, § 24 und § 25.

Diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ihre Prüfungsordnung und die Auskunft Ihres Prüfungsamts.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich an der CODE University gegen eine Täuschungsentscheidung vorgehen?

Ja, und der Weg steht ausdrücklich in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung. Entscheidungen nach § 17 Abs. 2 und 3 sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen; Sie können innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss durch Widerspruchsbescheid, wiederum mit Rechtsbehelfsbelehrung, und Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung) zu geben. Von den hier untersuchten privaten Hochschulen ist CODE die einzige, die das vollständig veröffentlicht.

Steht in der Prüfungsordnung der CODE University etwas zu Plagiaten?

Das Wort „Plagiat“ kommt in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (rund 7.400 Wörter) kein einziges Mal vor. Die Ordnung arbeitet stattdessen mit der allgemeinen Formel: Eine Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden, wenn Studierende sie durch ordnungswidrige Handlungen wie Täuschungshandlungen zu verbessern versuchen — genannt werden „nicht zugelassene Hilfsmittel oder Verstoß gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens“. Ein Plagiat fällt unter Letzteres.

Setzt die CODE University einen KI-Detektor oder Plagiatssoftware ein?

Nichts davon ist öffentlich dokumentiert. Kein Produkt wird auf code.berlin genannt, und die Prüfungsordnung enthält null Treffer für „KI“, „künstlich“, „generativ“, „ChatGPT“ oder „Sprachmodell“. Auch die eigene Seite „Artificial Intelligence at CODE“ enthält keine Aussage zur Erkennung. Diese Seite nennt deshalb kein Werkzeug.

Wo steht dann, ob ich KI benutzen darf?

Vermutlich auf Modulebene. Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung bestimmt, dass die Lehrenden Prüfungsform und Anforderungen zu Beginn des Semesters modulspezifisch festlegen und innerhalb der ersten zwei Wochen mündlich sowie schriftlich in den elektronischen Kommunikationsmedien der Hochschule — genannt sind Intranet und Slack — kommunizieren. Diese Kanäle sind eingeloggt; von außen ist der Inhalt nicht einsehbar. Fragen Sie also in Ihrem Modul nach und heben Sie die Antwort auf.

Kann mir der Abschluss nachträglich aberkannt werden?

§ 24 der Ordnung regelt, dass der Prüfungsausschuss bei einer erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt gewordenen Täuschung die Bewertung nachträglich berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären kann; das Zeugnis ist dann einzuziehen und gegebenenfalls zu ersetzen. Eine Ausschlussfrist dafür nennt die Ordnung nicht — anders als etwa die Frankfurt School, die nach fünf Jahren ab Zeugnisdatum eine Grenze zieht. Ein gesondertes Verfahren zur Aberkennung des Grades ist trotz der Paragrafenüberschrift nicht ausbuchstabiert.

Prüfe deine Arbeit auf KI-Text — kostenlos

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Wir bauen gerade einen Schreibarbeitsplatz: dein Word- oder LaTeX-Dokument, deine PDFs daneben und ein Assistent, der nur belegen kann, was wirklich darin steht — ansehen und vormerken.